Mannheim (Stadt Mannheim) – Mit dem Beschluss der Voruntersuchungen im April 2022 und dem Aufstellungsbeschluss im September 2022 hat die Stadt Mannheim die Voraussetzungen dafür geschaffen, um den Erlass der ersten Milieuschutzsatzung in Mannheim im Stadtteil Jungbusch zu prüfen. Hierzu wird das Hamburger Büro ALP – Institut für Wohnen und Stadtentwicklung ab dem 26. Oktober mit der schriftlichen Befragung von rund 3.100 Haushalten im Jungbusch beginnen.
 
„Die Ergebnisse der Befragung sind sehr wichtig für die gutachterliche Beurteilung, ob wir dieses Rechtsinstrument zum Schutz preiswerten Wohnraumes im Jungbusch einsetzen können. Ich bitte daher alle Haushalte, die in den nächsten Tagen Post bekommen, um ihre Mithilfe und um Teilnahme an der Befragung“ bewertet Baubürgermeister Ralf Eisenhauer. Nur bei einem entsprechenden Rücklauf sind belastbare Aussagen möglich, ob die Voraussetzungen zum Erlass einer Milieuschutzsatzung vorliegen.
 
Um eine möglichst breite Zahl von Bewohnern zu erreichen, wird der Fragebogen neben Deutsch noch in Türkisch, Italienisch, Bulgarisch und Rumänisch aufgelegt. Das Verfahren im Jungbusch soll grundsätzlich zeigen, wie mögliche weitere Milieuschutzgebiete in Mannheim in Angriff genommen werden könnten.
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom September hat die Stadt zudem die Möglichkeit, bauliche Vorhaben wie Rückbauten, Änderungen oder Nutzungsänderungen an baulichen Anlagen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellten, sofern sie den Zielen der Milieuschutzsatzung widersprechen.
 
Für entsprechende Rückfragen steht die Verwaltung unter 0621/293-7859 oder 0621/293-7819 zur Verfügung.
 
Weitere Infos zum Thema Wohnen finden Sie unter www.mannheim.de/wohnen.