Mannheim (Stadt Mannheim) – Die Wählendenverzeichnisse für die Landtagswahl wurden in ganz Baden-Württemberg nach den Meldeverhältnissen am 31. Januar 2021 erstellt. Wer erst danach in Mannheim zugezogen ist, kann bis 21. Februar 2021 (spätester Eingang beim Wahlbüro) die Eintragung ins Mannheimer Wählendenverzeichnis beantragen. Antragsformulare gibt es beim Wahlbüro, bei den Bürgerdiensten oder im Internet unter www.mannheim.de/wahlen. Wer nach dem 21. Februar 2021 umzieht oder keinen Antrag stellt, bleibt im Wählendenverzeichnis der vorherigen Wohngemeinde eingetragen und kann dort auch Briefwahl beantragen. Wer innerhalb Mannheims umzieht, bleibt – auch bei einem Wechsel zwischen den beiden Wahlkreisen 35 Mannheim I und 36 Mannheim II – für das bisherige Wahlgebäude eingetragen. Auch hier besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Das Wahlbüro gibt gerne weitere Informationen dazu.
 
Briefwahl läuft bereits
Viele Mannheimerinnen und Mannheimer, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal gehen können, haben bereits Briefwahl beantragt. Der Antrag dafür ist auf der Wahlbenachrichtigung schon vorgedruckt. Noch bequemer geht es mit dem Online-Briefwahlantrag unter www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung: Wer diesen mit dem Smartphone einscannt, gelangt ebenfalls zum Online-Briefwahlantrag. Die persönlichen Daten sind dann bereits voreingetragen.
 
Wahlbüro im Rathaus E 5
Das Wahlbüro hilft gerne bei allen Fragen zur Landtagswahl. Die Post-Adresse lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und donnerstags bis 18 Uhr. In der Woche vor der Wahl ist täglich bis 18 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung geöffnet. Die Telefonnummer lautet 0621/293-9566, die Faxnummer 293-9590. Im Internet sind alle Informationen unter www.mannheim.de/wahlen zu finden.