Gemeinderat beschließt analoge Regelung zur Erstattung der Betreuungsgebühren wie im vergangenen Jahr
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Bereits im vergangenen Frühjahr hatte der Gemeinderat entschieden, Eltern, die während der pandemiebedingten Schließungen keine Notbetreuung in Anspruch genommen hatten, die Betreuungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni für Kitas, Kindertagespflege und Schulkindbetreuung zu erlassen. Nun hat der Gemeinderat entschieden, auch mit den Gebühren für den Januar 2021 so zu verfahren. Demnach wird die Stadt Mannheim für den Januar die Elternbeiträge erstatten, wenn der Betreuungs-Platz den gesamten Monat über nicht in Anspruch genommen wurde. Auch die freien Träger werden für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.
 
„Es ist unser Ziel, Eltern in dieser für Familien besonders herausfordernden Zeit zumindest bei den Betreuungsgebühren zu entlasten. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Landes, die Kosten für die Gebührenerstattung bis zur Wiedereröffnung der Betreuungseinrichtungen zu 80 Prozent zu übernehmen“, betonte der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.
 
Auch für die Betreuungsangebote im Bereich Kindertagespflege werden wieder für den Monat Januar die kommunalen Kostenbeiträge der Eltern an die Stadt entfallen für Zeiten, in denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die privatrechtliche Zuzahlung, die die Eltern an die Kindertagespflegeperson zahlen und mit dieser individuell vereinbaren, ist hiervon nicht tangiert.
Analog den Landesempfehlungen Baden-Württemberg wird Kindertagespflegepersonen für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 die laufende Geldleistung in vollem Umfang gewährt und ab 01.02.2021 für Kinder, die nicht in Notbetreuung sind, eine um die Sachkosten reduzierte laufende Geldleistung wie bereits in den Monaten April bis Juni 2020, damit Kindertagespflegepersonen ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.
 
„Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen leisten in der Notbetreuung einen enormen Einsatz für die Familien, den wir durch die Bereitstellung entsprechender Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Schutzmasken für unser Personal unterstützen. Freie Träger und Tagespflegepersonen erhalten hierfür einen Zuschuss der Stadt für die Anschaffung von Hygienemitteln“, ergänzte Familienbürgermeister Dirk Grunert, der den Fachkräften in den Kitas, Horten und der Schulkindbetreuung für ihre Arbeit dankte.
 
Bei den freien Trägern werden Erstattungen für hygienebedingte Mehrbedarfe bis maximal 1.000 Euro pro Monat und Einrichtung weiterhin auch während der Corona-bedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen gewährt. Kindertagespflegepersonen mit Erlaubnis und aktiver Kinderbetreuung wird analog zum Vorjahr ein einmaliger Sachkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro für pandemiebedingte Ausgaben wie Reinigungs- und Hygienemaßnahmen oder medizinische Masken gewährt.