Verkehrspolizei ahndet 193 Verstöße in Heidelberg und 140 in Mannheim

Mannheim / Heidelberg (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Bei den angekündigten Fahrradkontrollen lag das Hauptaugenmerk In der zurückliegenden Woche auf der Missachtung des Rotlichts an Lichtzeichenanlagen. In Heidelberg fuhren in den jeweils kurzen Kontrollsequenzen 111 Radfahrer über rote Ampeln, in Mannheim waren es 98. Selbst an dem durch die Berichterstattung besonders in den Fokus gerückten Überweg Gaisbergstraße/Adenauerplatz missachteten 37 Radfahrende das Rotlicht.

Am Donnerstag (8.11.2018) ahndeten die Beamten zwischen 9.45 Uhr und 10.30 Uhr das verbotswidrige Befahren der Gehwege in Höhe des Verkehrskommissariats Heidelberg in der Rohrbacher Straße. In nur einer Dreiviertelstunde mussten 40 Radfahrende verwarnt werden.

„Wir haben die regionalen digitalen Medien am Wochenende nach unserer Berichterstattung zum Kontrollmonat ausgewertet. Die verschiedenen Artikel und das Schock-Video wurden mehr als 110.000 mal aufgerufen. In 174 Kommentaren spiegelt sich das zerrissene Bild der Verkehrsteilnehmer“, berichtet Dieter Schäfer, der Chef der Verkehrspolizei. „In zum Teil aggressiven und hasserfüllten Kommentaren schimpfen Autofahrende über Radfahrende und umgekehrt. 78 Prozent sind dabei kontra Radfahrende und nur 17 Prozent pro. Ganz wenige suchen mäßigend den Ausgleich. Von der Vorgabe des § 1 der Straßenverkehrsordnung, dass bei der Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht geboten ist, sind die Kommentierenden weit entfernt“, stellt Schäfer ernüchtert fest.

„In den folgenden Tagen werden wir verstärkt das Fahren ohne Licht angehen. Hierzu sind neben den Verkehrspolizisten auch die Streifenbediensteten der Polizeireviere angehalten, Verstöße zu ahnden“, so Schäfer.

Wer gegen die Vorschriften verstößt, sollte wissen:

  • die Missachtung des Rotlichts kostet 60 Euro, bei länger als 1 Sekunde rot 100 Euro.
  • das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Geisterfahrer) wird mit 10 Euro geahndet.
  • das Gehwegfahren kostet 10 Euro, mit Behinderung 15 Euro.
  • das Fahren ohne Licht wird mit 20 Euro sanktioniert.
  • und leider wird auch beim Radfahren oft das Smart-Phone benutzt.

Das kostet 55 Euro.