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Mannheim (Stadt Mannheim) – Gesetzliches Fristende für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ist der 5. September. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen in Mannheim ist bereits abgeschlossen. Wer glaubt wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dann schnell das Wahlbüro anrufen und seinen Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Wer eingetragen ist, kann am 26. September auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen. Wer nicht eingetragen ist, muss dies sofort berichtigen lassen, weil sonst nicht gewählt werden darf.
 
Briefwahlbüro im Rathaus E 5
Das Wahlbüro im Rathaus E 5 hilft gerne bei allen Fragen zur Bundestagswahl. Es ist telefonisch unter 0621/293-9566, per Fax an 293-9590 oder per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de erreichbar. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und donnerstags bis 18 Uhr. In der Woche vor der Wahl ist es montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Internet gibt es unter www.mannheim.de/wahlen Informationen.
 
Wahlinfo-App der Stadt Mannheim
Mit der Wahlinfo-App der Stadt Mannheim haben Wahlberechtigte und Wahlinteressierte unmittelbaren Zugriff auf umfangreiche Informationen. Sie informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel, wann die Wahl stattfindet, wie per Briefwahl gewählt werden kann, was im Fall eines Umzugs kurz vor der Wahl passiert oder wie die amtlichen Endergebnisse lauten. Die barrierearme Anwendung ist sowohl für Android als auch iOS erhältlich und kann jederzeit über Google Play beziehungsweise den App Store installiert werden.