Mannheiim (Stadt Mannheim9 – Die Allgemeinverfügung (AV) vom 21.05.2021 zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot der Stadt Mannheim wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Eine entsprechende AV zur Aufhebung hat die Stadt heute erlassen, sie tritt morgen, 12.06.2021, in Kraft und kann hier eingesehen werden: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
 
Bezüglich der Maskenpflicht sind derzeit die Regelungen in § 3 der Corona-Verordnung des Landes ausreichend. Diese sehen bereits eine Maskenpflicht in Bereichen und Situationen, in denen eine besonders hohe Infektionsgefahr besteht, vor. Die weitergehenden Anordnungen einer Maskenpflicht durch eine AV der Stadt sind bei dem aktuellen Infektionsgeschehen derzeit nicht notwendig. In den letzten Wochen hat sich das Infektionsgeschehen in Mannheim erfreulich entwickelt: Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist im Stadtkreis Mannheim stark gesunken. Eine Überlastung des regionalen Gesundheitssystems ist aktuell nicht mehr zu befürchten, bedingt durch den starken Rückgang der Fallzahlen ist aktuell auch die Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt wieder nahezu lückenlos möglich.