1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 16.206
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 04.06.2021, 16 Uhr, 5 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 16.206.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 15.352 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 553 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
 
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
 
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend. Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Zahl der positiven Schnelltestungen

 
Im Zeitraum vom 24. bis zum 30. Mai 2021 (KW 21) hat das Gesundheitsamt 66 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern erhalten, davon liegt für 21 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 21 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 21 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 21. Kalenderwoche von 128 neuen positiven Fällen 16,4 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 21. Kalenderwoche 113.042 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.
 
Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.

3. Bilanz Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca in der Alten Feuerwache

 
Von Montag, 24. Mai, bis Mittwoch, 02. Juni, hat die Stadt eine Sonderaktion mit zusätzlichen AstraZeneca-Impfterminen in der Alten Feuerwache durchgeführt. Die mobilen, fachlich geschulten Impfteams konnten in diesem Zeitraum knapp 3.000 AstraZeneca-Impfdosen verimpfen. Das Interesse an den Terminen, die über ein Online-System vergeben wurden, war sehr hoch, so dass die Termine bereits nach kurzer Zeit ausgebucht waren. Gleiches galt für die Restterminvergabe, die aufgrund abgesagter Termine möglich war. Das Impfangebot, das sich unabhängig von der Impf-Priorisierung an Personen ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim richtete, wurde zum Großteil von jungen Menschen genutzt, die Altersgruppe der über 60-Jährigen war selten vertreten.
 
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: „Ich danke allen Beteiligten und Helfer*innen vor Ort, die mit großem Engagement in immer neuen Konstellationen solche Sonderaktionen wie jetzt in der Alten Feuerwache möglich machen und für reibungslose Abläufe sorgen.“
 
Geimpft wurden im Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca nur Personen, die einen Termin vereinbart hatten. Wurde trotz fehlender Berechtigung (ohne Nachweis des Hauptwohnsitzes Mannheim, unter 18 Jahre) ein Termin gebucht, wurde kein Zugang zur Impfung gewährt. Für diese Sonderaktion stand nur der Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung. Dieser ist zwar vordringlich für Personen über 60 Jahren empfohlen, er kann nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den/die Patient*in jedoch an alle Personen über 18 Jahren verabreicht werden. Die Aufklärung erfolgte vor Ort im Gespräch mit den Impfärzt*innen. Wurde dann das Impfangebot abgelehnt, bestand kein Anspruch auf eine Impfung mit anderem Impfstoff.
 
 
4. Aktuelle Impfzahlen
 
In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 03.06.2021 (Stand: Donnerstag, 21 Uhr) wurden in Mannheim 192.417 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt. Dabei handelt es sich um 126.876 Erstimpfungen und um 65.541 Zweitimpfungen.
 
Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.
 
5. Mobile Corona-Impfteams im Waldhof Ost im Einsatz
 
Von Donnerstag, 03. Juni, bis Sonntag, 13. Juni, wird das Impfzentrum der Stadt Mannheim Vor-Ort-Impfungen im Waldhof Ost durchführen. Die Impfungen werden von mobilen, fachlich geschulten Teams durchgeführt. Das Impfangebot dort richtet sich an Bewohner*innen des Waldhof Ost.
 
Das Gebiet Waldhof Ost umfasst den Waldhof östlich der Riedbahn, süd-östlich der Waldstraße und nord-westlich der Sybille-Merian- und Oskar-von-Miller-Straße. Das entspricht dem Gebiet der amtlichen Stadtteile Waldhof Ost und Speckweggebiet. Außerdem ist im Bereich Taunusplatz / Bopp & Reuther ein kleiner Bereich des Waldhof-West, der östllich der Riedbahn liegt, ebenfalls impfberechtigt (siehe Karte). Impfberechtigt sind alle in dem gekennzeichneten Gebiet mit Hauptwohnung gemeldeten Personen über 18 Jahren. Geimpft wird mit dem Impfstoff Moderna.
 
Das Mobile Pop-Up-Impfzentrum wird ab Donnerstag 9:30 bis 14:30 Uhr im Kulturhaus im Waldhof Ost, Speckweg 18, angeboten. Ab Freitag sind Impfungen dann bereits 30 Minuten früher, sprich ab 9 Uhr möglich. Drei Mobile Impfteams werden dort für die Bewohner*innen des Waldhof Ost bereitstehen.
 
Zudem wird ein Impfbus mit einem mobilen Impfteam an zwei Standorten die Bewohner*innen im Waldhof Ost impfen und über das Impfangebot informieren. Der Impfbus steht ab Donnerstag, 3. Juni, bis voraussichtlich einschließlich Montag, 7. Juni, an der Oberen Riedstraße auf dem Parkplatz an der Stadtbahnstrecke an der Einmündung Hessische Straße. Der Standort des Impfbusses ab Dienstag, 8. Juni, wird noch bekannt gegeben.
 
Quartiers- bzw. Stadtteilimpfungen wurden bereits auf der Hochstätt und in der Neckarstadt-West durchgeführt. Grund für die Sonderimpfaktionen in Quartieren und Stadtteilen sind die hohen Inzidenzen, bei gleichzeitig niedriger Impfquote.
 
6. Hinweis auf mögliche Lockerungen bei Unterschreiten der Inzidenz von 100 an 14 Tagen
 
Heute (4. Juni) hat das das RKI den 13. Tag in Folge für Mannheim eine Inzidenz unter 100 gemeldet. Da außerdem eine sinkende Tendenz der Inzidenz besteht, gelten voraussichtlich ab Sonntag, 6. Juni, die Lockerungen der 2. Öffnungsstufe nach § 21 Abs. 2 CoronaVO (in der ab. 04.06.2021 gültigen Fassung) in Mannheim:
 
Das Abhalten von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, ist mit bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien oder 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern innerhalb geschlossener Räume gestattet.
 
Spitzen-und Profisportveranstaltungen sind mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern erlaubt.
 
Gemeindegesang ist wieder gestattet.
 
Der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen ist mit Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kundinnen und Kunden auf eine Person je 2,5 angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche innerhalb geschlossener Räume gestattet. Der Betrieb ist zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt und die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Spielautomaten oder Tischen befindlichen Personen gewährleistet ist. Das Rauchen ist nur außerhalb geschlossener Räume gestattet.
 
Der Betrieb von Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen sowie vergleichbaren Einrichtungen ist für Gruppen von 20 Schülerinnen und Schülern gestattet.
 
Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs-und Kongresszentren ist allgemein erlaubt.
 
Auch der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Fitness-und Yogastudios sowie vergleichbarer Einrichtungen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport ist allgemein gestattet.
 
Bäder, Saunen und vergleichbare Einrichtungen dürfen im Zusammenhang mit nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 zulässigen Übernachtungen öffnen. Der Betrieb von Saunen und ähnlichen Einrichtungen für Gruppen von bis zu 10 Personen, sowie der Betrieb von Bädern ist allgemein gestattet.
 
Außerdem können Veranstaltungen in Präsenzform mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Rektorat und der Akademieleitung zugelassen werden.
 
Des Weiteren ist der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere der Schank-und Speisewirtschaften und der gastgewerblichen Einrichtungen im Sinne des § 25 Absatz 2 Gaststättengesetz (GastG), mit Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kundinnen und Kunden auf eine Person je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche innerhalb geschlossener Räume und ohne Beschränkung der Anzahl der Kundinnen und Kunden auf zugehörigen Außenflächen gestattet. Der Betrieb ist zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt und die Plätze sind so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist.
 
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_210604-210606.pdf