1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 15.985 – Ein weiterer Todesfall
 
Mannheim  (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 21.05.2021, 16 Uhr, 42 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 15.985.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 70 Jahre alte Frau ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 296 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 14.544 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.145 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
 
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.
Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
2. Aktuelle Impfzahlen
 
In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 20.05.2021 (Stand: Donnerstag, 21 Uhr) wurden in Mannheim 163.800 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt. Dabei handelt es sich um 114.943 Erstimpfungen und um 48.857 Zweitimpfungen.
 
Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.
 
3. Zahl der positiven Schnelltestungen
 
Im Zeitraum vom 10. bis zum 16. Mai 2021 (KW 19) hat das Gesundheitsamt 62 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern erhalten, davon liegt für 46 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 46 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 46 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 19. Kalenderwoche von 279 neuen positiven Fällen 16,5 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 19. Kalenderwoche 37.535 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.
Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.
 
4. Bekanntmachung gemäß Infektionsschutzgesetz
 
Bekanntmachung der Unterschreitung des Schwellenwertes 100 vom 21.05.21 der Stadt Mannheim:
 
Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt auf Grundlage des § 28b Absatz 2 Satz 1 Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen für das Gebiet der Stadt Mannheim nachstehende Bekanntmachung.
 
Im Stadtkreis Mannheim wird der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten (21.05.2021: 93,4; 20.05.2021: 86,3; 19.05.2021: 87,2; 18.05.2021: 83,7; 17.05.2021: 90.5). Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert.
Die Rechtswirkung des § 28b Absatz 2 Satz 1 IfSG tritt am Sonntag, den 23.05.2021 ein.
Damit treten an diesem Tag die Maßnahmen des § 28b Absätze 1 und 3 IfSG (sog. Bundesnotbremse) außer Kraft. Stattdessen gelten die Regelungen zur 1. Öffnungsstufe nach § 21 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO.
 
Mannheim, den 21.05.2021
 
Dr. Peter Schäfer
Leiter Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt
 
Bekanntmachung Unterschreitung Schwellenwert 100 vom 21.05.21 der Stadt Mannheim
 
Meldung Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen: Erste Öffnungsstufe ab Pfingstsonntag
 
Die Öffnungsstufen für Stadt- und Landkreise mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 auf einen Blick.
 
5. Unterschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen: Öffnungsschritt 1 ab Pfingstsonntag
 
Unterschreitet eine Region an fünf Werktagen in Folge die Grenze der Inzidenz von 100, tritt die sogenannte „Bundesnotbremse“ außer Kraft und weitere Öffnungsschritte sind entsprechend der Vorgaben des Landes möglich. Das RKI hat heute, 21. Mai, eine Sieben-Tage-Inzidenz von 93,4 für den Stadtkreis Mannheim gemeldet. (https://corona.rki.de). Das Gesundheitsamt hat daher heute bekannt gemacht, dass die Inzidenz im Stadtgebiet Mannheim an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an sieben Tagen unterschritten hat. Maßgeblich für die Zählweise sind hierbei die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen, die jeweils am Tag nach der Veröffentlichung des Landesgesundheitsamts veröffentlicht werden. Erste Öffnungsschritte sind danach frühestens am übernächsten Tag, also am Pfingstsonntag, 23. Mai, 0:00 Uhr möglich.
 
Die möglichen Öffnungen sind hier nachzulesen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
 
Die Öffnungsstufen für Stadt- und Landkreise mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 auf einen Blick.
 
Weitere Informationen finden sich hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen/
 
Indem die sogenannte „Bundesnotbremse“ außer Kraft tritt, entfallen zugleich die Ausgangsbeschränkungen und es gelten gelockerte Kontaktbeschränkungen. Demnach sind ab Sonntag Treffen im öffentlichen oder privaten Raum von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen möglich, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
 
Sollten die Inzidenzwerte an drei aufeinander folgenden Tagen wieder die Schwelle von 100 überschreiten, greift die „Bundesnotbremse“ erneut und die erste Öffnungsstufe entfällt wieder. Hierbei zählen Inzidenzschwellenüberschreitungen an Sonn- und Feiertagen mit. Die Überschreitung wäre wiederum ortsüblich bekannt zu machen und die Rechtswirkungen treten am übernächsten Tag ein.
 
6. Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht und Alkoholverbot
 
Die Stadt Mannheim hat heute die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht und zum Alkoholverbot verlängert und an die aktuelle Version der CoronaVO angepasst. Neu aufgenommen wurde zum Beispiel die Ausnahme vom Ausschank- und Konsumverbot für zugelassene Freischankflächen des Gastgewerbes.
Die Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht und Alkoholverbot vom 23.04.2021 und ist bis zum 21.06.2021 befristet. Sie gilt ab Sonntag, 23.05.2021.
 
Informationen zur Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 21.05.2021 finden Sie hier: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften
 
7. Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca: Alle Termine ausgebucht
 
Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca: Großes Interesse an Terminen
 
Die Terminvergabe zur Sonderaktion Pop-Up-Impfzentrum Astra-Zeneca ist auf großes Interesse gestoßen. Bereits innerhalb weniger Stunden waren alle Termine über die Online-Terminbuchung vergeben. Für das Pop-Up-Impfzentrum in der Alten Feuerwache stehen knapp 3.000 Impfdosen AstraZeneca zur Verfügung.
 
Geimpft werden im Pop-Up-Impfzentrum AstraZeneca nur Personen, die einen Termin vereinbart haben und ihre Terminbestätigung vorzeigen können. Wurde trotz fehlender Berechtigung (ohne Nachweis des Hauptwohnsitzes Mannheim, unter 18 Jahre) ein Termin gebucht, wird kein Zugang zur Impfung gewährt und der Termin verfällt. Für die Sonderaktion steht nur der Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung. Dieser ist zwar vordringlich für Personen über 60 Jahren empfohlen, er kann nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den/die Patient*in jedoch an alle Personen über 18 Jahren verabreicht werden. Die Aufklärung erfolgt vor Ort im Gespräch mit den Impfärzt*innen. Wird dann das Impfangebot abgelehnt, besteht kein Anspruch auf eine Impfung mit anderem Impfstoff.
 
 
8. Wohnmobilstellplatz öffnet wieder
 
Ab Sonntag, 23. Mai, öffnet der Wohnmobilstellplatz in Neuostheim unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-VO wieder. Gemäß § 28b Absatz 2 IFSG und § 21 CoronaV BW kann der Stellplatz wieder für touristische Zwecke geöffnet werden. Vor Anreise sind folgende Auflagen zu beachten: Der Zutritt zum Stellplatz wird nur mit negativem tagesaktuellem Corona-Test (max. 24 Stunden alt), Genesenen- oder Impfnachweis gewährt. Auf dem gesamten Stellplatz gilt die Maskenpflicht.
Hierzu müssen folgende Daten vollumfänglich, im Voraus, an den Fachbereich Sport und Freizeit (fb52@mannheim.de) gesendet werden:
– Name / Vorname
– Telefonnummer
– E-Mail
– An- und Abreisedatum
– Tagesaktuellen Corona-Test (muss alle 3-Tage erneuert und vorgezeigt werden), Genesenen- oder Impfnachweis als Anlage
 
9. Reiss-Engelhorn-Museen: Wiedereröffnung am Pfingstsonntag
 
Am Pfingstsonntag öffnen die Reiss-Engelhorn-Museen nach längerer Corona-Schließung wieder ihre Tore. „Endlich können wir die ersten Besucherinnen und Besucher in unserer neuen Sonderausstellung ‚Eiszeit-Safari‘ begrüßen“, freut sich Generaldirektor Prof. Dr. Wilfried Rosendahl. „Seit April warten Mammut, Höhlenlöwe & Co. schon ganz ungeduldig auf ihren großen Auftritt. Nun kann die aufregende Zeitreise in die Welt vor 40.000 bis 15.000 Jahren beginnen.“
 
Außerdem locken gleich zwei besondere Foto-Ausstellungen. Die Präsentation „In 80 Bildern um die Welt“ vereint noch bis 4. Juli faszinierende Reisefotografien aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Nur noch bis 30. Mai sind die Werke des Fotografen Jörg Brüggemann in der Ausstellung „wie lange noch“ zu bewundern. Er nimmt die Gäste auf eine spannende Reise quer über die deutschen Autobahnen mit.
 
Diese Sonderausstellungen sowie die Ständigen Sammlungen im Museum Zeughaus und im Museum Weltkulturen sind von Dienstag bis Sonntag und an allen Feiertagen – also auch an Pfingstmontag – von 11 bis 18 Uhr zu sehen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Gäste müssen an der Kasse ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorzeigen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alternativ erhalten Geimpfte und Genesene mit einem entsprechenden Nachweis Einlass. Kinder unter sechs Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Neben einer Erfassung der Kontaktdaten ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
 
„Natürlich liegt uns die Sicherheit unserer Besucher und unseres Personals besonders am Herzen“, betont Prof. Dr. Wilfried Rosendahl. „Wir haben alle nötigen Maßnahmen ergriffen, die einen Aufenthalt in unseren Häusern sicher machen sollen. So haben wir in den Ausstellungsräumen der ‚Eiszeit-Safari‘ beispielsweise moderne Luftreinigungsgeräte aufgestellt, die Viren sowie Aerosole filtern und somit das Ansteckungsrisiko minimieren.“
 
Veranstaltungen vor Ort sind aktuell nicht möglich. Auf der Museumswebseite stehen jedoch unter www.digital.rem-mannheim.de Kuratoren-Führungen, Audio-Podcasts und weitere Angebote zu den Ausstellungen zur Verfügung. Weitere Informationen: www.rem-mannheim.de
 
10. Kunsthalle Mannheim öffnet am Pfingstsonntag
 
„Darauf haben wir sehnsüchtig gewartet“, so Kunsthallendirektor Johan Holten. Die Kunsthalle Mannheim darf am Sonntag, 23. Mai, ihren Ausstellungsbetrieb unter Schutzauflagen wieder öffnen. Besucherinnen und Besucher können sich nach Voranmeldung und unter Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests, eines Nachweises über die vor mindestens 14 Tagen erfolgte vollständige Impfung oder einer Genesungsbescheinigung unter anderem die Sonderausstellung „Anselm Kiefer“ ansehen. Die eingeschränkte Öffnung des Museumsbetriebs ist möglich, da die Sieben-Tage-Inzidenz in Mannheim seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.
 
Im Erdgeschoss und 2. OG des Neubaus wird die Sonderausstellung „Anselm Kiefer“ präsentiert. Die Ausstellung, die bereits im November 2020 öffnen sollte, konnte bisher nur für wenige Tage im März gezeigt werden. „Die Begeisterung für Anselm Kiefer hat unsere Erwartungen übertroffen. Wir sind sehr froh, dass wir nun endlich mehr Menschen die Möglichkeit bieten können, diese großartigen Kunstwerke zu bestaunen.“ Geöffnet werden alle Sonderausstellungen und Sammlungspräsentationen im Neubau und Jugendstilbau. Die Ausstellung „Aiko Tezuka“ der japanischen Textilkünstlerin wird erstmals im Studio präsentiert und auch die farbenfrohen Künstlerbücher von „Michael Buthe“ sind weiterhin zu sehen. Johan Holten blickt positiv auf das kommende Programm: „Dass wir kurz vor Eröffnung von ‚James Ensor‘ öffnen, ist eine große Erleichterung.“ Die Präsentation um den belgischen „Maler der Masken“ eröffnet am 11. Juni. Veranstaltungen und Vermittlungsformate wie Führungen, Vorträge und Workshops finden vorerst weiterhin online statt.
 
Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher unterliegt die Öffnung Sicherheitsauflagen, über die die Kunsthalle im Detail auf ihrer Homepage informiert. Unter anderem ist der Besuch ausschließlich nach Voranmeldung für ein festgelegtes Zeitfenster über die Website der Kunsthalle Mannheim möglich. Auch Inhaberinnen und Inhaber einer Jahreskarte werden gebeten, eine Terminreservierung vorzunehmen. Der Besuch ist nur unter Nachweis eines zertifizierten, negativen Corona-Tests, der innerhalb von 24 Stunden vor dem Besuch durchgeführt wurde, möglich. Alternativ muss eine Corona-Impfbescheinigung über die vor mindestens 14 Tagen erfolgte vollständige Impfung oder eine Genesungsbescheinigung (positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt) vorgelegt werden. Zur kontaktlosen Übertragung der Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher empfiehlt die Stadt Mannheim die Nutzung der Luca-App. Alle Besucherinnen und Besucher müssen eine medizinische Schutzmaske tragen.