1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 15.641  -Ein weiterer Todesfall
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 12.05.2021, 16 Uhr, 44 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 15.641.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 70 Jahre alter Mann ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 292 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 13.638 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.711 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
 
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
 
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert- Koch- Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.
 
Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
 
2. Kinder-Betreuungsgebühren für den April werden anteilig erlassen
 
Für den Monat April werden 25 Prozent der monatlichen Betreuungsgebühren für Kitas erlassen, wenn in der letzten Aprilwoche keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Das hat der Hauptausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung vom 11. Mai 2021 entschieden. Grundlage des Beschlusses ist die Tatsache, dass im Monat April vom 26.04.2021 bis 30.04.2021 aufgrund der Corona-Verordnung des Landes sowie der „Bundesnotbremse“ die Kitas in den Notbetrieb gewechselt sind und die Schulen – bis auf einige Ausnahmen wie für die Notbetreuung – geschlossen wurden. Für die Kindertagespflege ist ebenfalls wieder eine Erstattungsregelung nach bekanntem Vorgehen vorgesehen.
 
Grundsätzlich fallen auch bei Schließungen von Einrichtungen die Gebühren laut Satzung an, wenn der kommunale Träger aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen keine Betreuung anbieten kann. Um die Eltern zu entlasten, hat der Gemeinderat dennoch beschlossen, die Gebühren für Januar 2021 aufgrund der Schließungen der Einrichtungen vollständig zu erlassen, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. Analog wurde für den Monat Februar 2021 ein Gebührenerlass in Höhe von 75 Prozent und für März 2021 in Höhe von 50 Prozent der monatlichen Gebühren beschlossen, sofern keine Notbetreuung stattfand sowie nun für den April.
 
Kitas (Krippe, Kindergärten und Horte):
Die Stadt Mannheim gewährt allen Eltern/Gebührenpflichtigen, deren Kinder in der Zeit vom 26.04.2021 bis 30.04.2021 die Notbetreuung NICHT in Anspruch genommen haben, einen Erlass der Betreuungsgebühren in Höhe von 25 Prozent in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und Horten als Ersatz für die gemäß Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verfügte Schließung der Kitas und Horte. Für die Kinder in Notbetreuung werden die Gebührensätze entsprechend der Gebührensatzung der Stadt Mannheim in vollem Umfang fällig. Die Entschädigung erfolgt durch eine Gutschrift bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres 2020/2021 im August 2021, soweit die Gebühren überwiesen bzw. eingezogen wurden.
 
Schulkindbetreuung
Der Gemeinderat beschließt, dass für den April 2021 den Eltern, die die Schulkindbetreuung des Fachbereichs Bildung während der Wochen der Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben, die Gebühren für diese Wochen im April 2021 erlassen werden. Den Eltern, die während der Präsenzphase des Wechselunterrichts die Betreuung in Anspruch nahmen, werden nur die anderen drei Wochen erlassen.
 
Freie Träger:.
Für die freien Träger in der Schulkindbetreuung, die über den Fachbereich Bildung bezuschusst werden, sollen die Elternbeiträge analog maximal in Höhe der städtischen Gebühren erlassen werden.
Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten der freien Träger werden für Plätze, die von 26.04.2021 bis 30.04.2021 nicht durch Notbetreuung belegt waren, anteilig mit 50 Prozent der monatlichen Gebühr für diesen Zeitraum, maximal jedoch in Höhe der städtischen Gebühren, übernommen.
Kindertagespflege: Die Erhebung der Kostenbeiträge von den Eltern für die Kindertagespflege wird während der pandemiebedingten Schließung vom 26.04.2021 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Allen Kindertagespflegepersonen wird, auch wenn sich keine Kinder bei ihnen in Notbetreuung befinden, analog der Vorgehensweise im Dezember 2020 und im Januar 2021 die laufende Geldleistung in voller Höhe ohne den Sachkostenabzug gewährt.