1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 15.541
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 10.05.2021, 16 Uhr 47 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 15.541.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 13.562 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.690 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
 
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.
 
Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
 
Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert- Koch- Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.
 
Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
 
2. Bekanntgabe gemäß Infektionsschutzgesetz zur Unterschreitung des Inzidenzwertes von 165 im Stadtkreis Mannheim – Regelungen für den Bereich Bildung und Betreuung
 
Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt auf Grundlage des § 28b Abs. 2 S. 1 und 2, Abs. 3 S. 6 Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen für das Gebiet der Stadt Mannheim nachstehende
 
Bekanntmachung:
Im Stadtkreis Mannheim wird der Inzidenzwert von 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten (10.05.2021: 118,1; 08.05.2021: 153,2; 07.05.2021: 152,9; 06.05.2021: 157,1; 05.05.2021: 164,5). Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert.
 
Die Rechtswirkung tritt am 12.05.2021 ein. Für den Bereich Bildung und Betreuung bedeutet dies, es gelten die Regelungen ab einer Inzidenz von 100.
– Alle Schulen gehen verbindlich in den Wechselunterricht.
– Gemäß Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 3. Mai 2021 können die Schulen aus schulorganisatorischen Gründen eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen in Anspruch nehmen. In Mannheim starten die Schulen damit am 17.5. (siehe 3.).
– Folgende Einrichtungen bleiben geschlossen: außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig ist Paartanz von Paaren, die in einem Haushalt leben, sowie von Paaren in einer festen Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten.
– Kindertageseinrichtungen sowie erlaubnispflichtige Kindertagespflege sind für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen offen.
 
 
3. Schulen können wieder Wechselunterricht anbieten und Kitas in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ wechseln
 
Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte bei den Corona-Neuinfektionen hat heute das Gesundheitsamt Mannheim bekanntgegeben, dass laut Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (RKI) die Inzidenz im Stadtgebiet Mannheim an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Schwelle von 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an sieben Tagen unterschritten hat. Damit sind auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und gemäß der Corona-Verordnung des Landes die Voraussetzung für eine Rückkehr zum Wechselunterricht in den Schulen sowie der Kitas und Kindertagespflege in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ erfüllt.
 
 
Wechselunterricht an Schulen ab Montag, 17. Mai
 
Um den Schulen und Schulgemeinschaften eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen, hat das Land ermöglicht, dass Schulen bis zu drei Tage später starten. Der Fachbereich Bildung der Stadt hat im Vorfeld den Austausch gesucht und sich mit den geschäftsführenden Schulleitungen, dem Schulamt, dem Bildungsdezernat und dem Gesundheitsamt verständigt, um eine einheitliche Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes zu ermöglichen. Dies vereinfacht die Kommunikation mit den Eltern und der Schulgemeinschaft und erleichtert die notwendigen Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes bei den Schulen und auch bei Partnern wie beispielsweise Schülerbeförderung, Mensabetrieb oder Betreuung.
 
Da am heutigen Montag, 10. Mai, offiziell festgestellt worden ist, dass die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 165 lag, wäre eine Rückkehr zum Wechselunterricht frühestens am übernächsten Tag, also Mittwoch, 12. Mai, möglich. Sofern die Rückkehr zum Wechselunterricht aus schulorganisatorischen Gründen nicht unmittelbar möglich ist, können die Schulen gemäß den Vorgaben des Landes eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen in Anspruch nehmen, so dass dann der Wechselunterricht spätestens am Dienstag, 18. Mai, umzusetzen wäre. Als gemeinsamen einheitlichen Termin für alle Mannheimer Schulen wurde daher nun in den Abstimmungsgesprächen der Wochenbeginn am Montag, 17. Mai, als Start für den Wechselunterricht festgelegt.
 
 
Schulkindbetreuung: Notbetreuung wird weiterhin angeboten
 
Es wird auch weiterhin eine Notbetreuung an den Schulen geben für diejenigen Kinder der Klassenstufen 1 bis 7, die jeweils nicht im Präsenzunterricht sind und Anspruch auf Notbetreuung haben. Anspruch auf eine solche haben:
• „Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als beruflich unabkömmlich gelten oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze“ sowie
• Kinder, bei denen der Besuch der Einrichtung zum Schutz des Kindes erforderlich ist
• sonstige schwerwiegende Gründe.
 
Das entsprechende Formular zur Notbetreuung Grundschulkinder findet sich hier https://www.mannheim.de/sites/default/files/2021-01/Anmeldung%20Notbetreuung%20Grundschulkinder%20ab%2018.Januar%202021.pdf.
 
 
Die Kitas und Kindertagespflege wechseln in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ ab Mittwoch, 12. Mai
 
Eine Rückkehr der Kitas und der Kindertagespflege zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ ist am Mittwoch, 12. Mai, möglich. Eine Übergangsfrist seitens des Bundes oder Landes ist hier nicht vorgesehen.
Somit endet am morgigen Dienstag die Notbetreuung in den Kindertagestätten. Nach Vorgaben des Landes findet wieder ein „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ statt. Der Besuch der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Horte) steht damit allen Kindern wieder offen. Allerdings sind hierbei strenge Vorgaben des Infektionsschutzes beachten. Dies dient dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Personal.
 
Die Öffnungszeiten der städtischen Kindertagesstätten sind von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr bzw. 8 bis 16.30 Uhr, freitags sind sie bis maximal 16 Uhr geöffnet. Damit kann das Betreuungsangebot fast vollständig angeboten werden, lediglich die Randzeiten sind geringfügig eingeschränkt. Für den Besuch der Einrichtung sind regelmäßige Testungen und die Einhaltung der Maskenpflicht zwingend einzuhalten.
 
 
Kindertagespflege kehrt zurück zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
 
Ab dem 12. Mai gilt ebenso für die Angebote der Kindertagespflege die Rückkehr zum „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“. Kinder in Kindertagespflege können dann wieder von ihrer Kindertagespflegeperson unter Einhaltung der strengen Vorgaben des Infektionsschutzes betreut werden. Diese Vorgaben dienen dem gesundheitlichen Schutz und der Fürsorge für Kinder, Eltern und Kindertagespflegepersonen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die pandemieeindämmenden Maßnahmen von allen konsequent eingehalten werden. Für Kindertagespflegeperson bedeutet dies, die stetige Anpassung des Hygienekonzepts der Kindertagespflegestelle an die aktuellen Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie und dessen Einhaltung. Die aktuelle Version findet sich unter dem folgenden Link: Schutzhinweise für die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie
Für Fragen steht der Fachdienst Kindertagespflege gerne zur Verfügung. Die Servicestelle ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer: 0621 – 293 3734 zu erreichen oder per E-Mail: kinder.tagespflege@mannheim.de.
 
 
Maskenpflicht und Betretungsverbote ohne negatives Testergebnis gelten weiter
 
In Schulen sowie für Beschäftigte von Kitas gilt nach wie vor eine Maskenpflicht. Ferner gilt, dass für den Schul- und Kindergartenbesuch ein negatives Testergebnis (Schnelltest bzw. Selbsttest) Voraussetzung ist.
 
Um einen größtmöglichen Infektionsschutz für die Schulferienbetreuung zu gewährleisten, ist für Kinder analog zur indirekten Testpflicht an Grundschulen auch in den Pfingstferien eine zweimalige Testung mit SARS-CoV-2-Antigentests pro Woche verpflichtend. In Abstimmung mit den Trägern wird der Fachbereich Bildung die entsprechenden Betreuungseinrichtungen mit ausreichend Testkits versorgen, die von den Einrichtungen den Eltern mit nach Hause gegeben werden. Die Nasaltests sind einfach in der Handhabung und entsprechen dem Verfahren, das bereits an Grundschulen angewendet wird.
 
 
4. Bilanz mobile Corona-Impfteams auf der Hochstätt
 
Von Montag bis Sonntag, 3. bis 9. Mai hat das Impfzentrum Mannheim Vor-Ort-Impfungen für Bewohner*innen der Hochstätt durchgeführt. Die mobilen, fachlich geschulten Impfteams konnten in diesem Zeitraum auf der Hochstätt 859 Erstimpfungen durchführen.
 
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: „Die Quartiersimpfung auf der Hochstätt war ein Erfolg. Wir haben festgestellt, dass der Abbau von Hürden einen positiven Einfluss darauf hat, dass sich Menschen für die Impfung entscheiden. Eine hohe Impfquote hier ist entscheidend, für die Reduktion der Inzidenzen, aber insbesondere auch für die Enlastung der Krankenhäuser. Denn hier ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs deutlich erhöht. Daher werden wir das Projekt auch in weiteren Quartieren und Stadtteilen fortführen. Seit heute, Montag, 10. Mai, sind zwei mobile Corona-Impfteams in der Neckarstadt West im Einsatz. Ich danke dem Land für die Unterstützung und allen Beteiligten für ihren Einsatz.“
 
 
5. Öffnungsperspektiven für die Kinder- und Jugendarbeit
 
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat am Freitag nach einem digitalen Spitzengespräch mit den kommunalen Landesverbänden und der landesweiten Dachorganisationen der Verbände der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit angekündigt, zeitnah weitere Öffnungen bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Aktuell dürfen aufgrund der Corona-Verordnung nur beschränkte Angebote der Jugendsozialarbeit, aber noch keine Präsenzangebote im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit gemacht werden, das gilt auch für die Jugendhäuser und -treffs sowie für die Arbeit der Jugendverbände und weitere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Mannheim. Dies ist nach aktuellem Stand erst wieder bei Inzidenzwerten unter 100 möglich.
 
Gemeinsames Pilotprojekt von Mannheim und Heidelberg
Um den Kindern und Jugendlichen in der Region Öffnungsperspektiven zu bieten, hatten auch die Städte Mannheim und Heidelberg gemeinsam ein Konzept für ein Pilotprojekt erarbeitet, bei dem ein mit den Schulen abgestimmtes Test-System ermöglicht, wieder Präsenzangebote der Jugendarbeit zu offerieren. Im Rahmen dieses Konzeptes soll es möglich sein, unter Berücksichtigung der AHA-L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten und im Alltag Maske tragen – sowie in geschlossenen Räumen regelmäßiges Lüften) wieder mehr soziale Kontakte und Freizeitangebote zu ermöglichen. Das Konzept wurde beim Sozialministerium Baden-Württemberg als Pilotprojekt eingereicht, eine Entscheidung steht derzeit noch aus.
 
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, der an dem Gespräch teilgenommen hatte und Jugendbürgermeister Dirk Grunert sind sicher: „Kinder und Jugendliche sind durch den Lockdown in ganz besonderem Maße betroffen und leiden besonders durch die Einschränkung ihrer sozialen Kontakte. Sie brauchen daher dringend wieder mehr Angebote, bei denen sie Freundinnen und Freunde treffen, bei denen sie sich bewegen und kreativ betätigen können“. Sie dringen daher auf eine rasche Umsetzung des Vorhabens.
 
Die jetzt vorgestellten Öffnungsperspektiven des Landes zielen ebenfalls in diese Richtung:
 
Aufgrund der fortschreitenden Impfung der Bevölkerung und den Möglichkeiten zur Bescheinigung negativer Testungen könne man nun der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit eine verlässliche Öffnungsperspektive bieten, heißt es in der Information des Sozialministerium dazu: „Mit dem Dreiklang ‚Schützen, Impfen, Testen‘ wollen wir den Kindern und Jugendlichen wieder ein Mehr an Alltagsleben ermöglichen, das ihren altersgerechten Bedarfen besser entspricht. In der Kinder- und Jugendarbeit müssen auch in den Zeiten, in denen die Schulen geschlossen sind, kostenlose und unbürokratische Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Deshalb bin ich froh, dass die Kommunalen Landesverbände zugesagt haben, dass hierfür die vielfältigen kommunalen Teststrukturen im Rahmen der Bürgertests genutzt werden können“, erklärte Minister Manne Lucha in einer Pressemitteilung des Sozialministeriums. Die hauptamtlichen oder im Umfang einer hauptamtlichen Tätigkeit beschäftigten Kräfte sind in Baden-Württemberg bereits prioritär impfberechtigt. Ab Mitte Mai werden auch die ehren- und nebenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendhilfe eine prioritäre Impfberechtigung erhalten, um sich selbst, aber auch Kinder und Jugendliche und ihre Familien besser schützen zu können.
 
Die Spitzen der kommunalen Landesverbände und der landesweiten Dachorganisationen der Jugendverbände haben sich mit dem Ministerium auf folgende Eckpunkte verständigt: In einem Stadt- und Landkreis können Angebote der Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtung im eigenen Haushalt in Abhängigkeit von der Sieben-Tages-Inzidenz folgendermaßen gemacht werden:
• Sieben-Tages-Inzidenz größer/gleich 165: Kleingruppenangebote mit vier Teilnehmenden und einer Betreuungskraft, wenn eine negative Corona-Testung an zwei Tagen pro Woche nachgewiesen wird.
• Sieben-Tages-Inzidenz größer 100: Gruppenangebote in Präsenz mit 18 Personen im Außenbereich und 12 Personen im Innenbereich, wenn eine negative Corona-Testung an zwei Tagen pro Woche nachgewiesen wird.
• Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 100: Gruppenangebote in Präsenz mit 18 Personen im Außenbereich und zwölf Personen im Innenbereich. Wenn eine negative Corona-Testung an zwei Tagen die Woche nachgewiesen wird, wird die Teilnahme von 36 Personen im Außenbereich und 18 Personen im Innenbereich ermöglicht.
• Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 50: Gruppenangebote in Präsenz mit 36 Personen im Außenbereich und 18 Personen im Innenbereich. Wenn eine negative Corona-Testung an zwei Tagen die Woche nachgewiesen wird, wird die Teilnahme von 60 Personen im Außenbereich und 36 Personen im Innenbereich ermöglicht.
• Sieben-Tages-Inzidenz kleiner/gleich 35: Gruppenangebote in Präsenz mit 60 Personen im Außenbereich und 36 Personen im Innenbereich. Wenn eine negative Corona-Testung an zwei Tagen die Woche nachgewiesen wird, wird die Teilnahme von 120 Personen im Außenbereich und 60 Personen im Innenbereich ermöglicht.
Eine rechtliche Regelung zur Umsetzung dieser Vorschläge soll zeitnah erfolgen. Alle Beteiligten sprachen sich nach dem Spitzengespräch dafür aus, zeitnah Rahmenbedingungen festzulegen, unter denen auch wieder Angebote mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts möglich sind. In den Pfingstferien sollen durch Modellprojekte entsprechende Erfahrungen gesammelt werden, die dann in den Sommerferien genutzt werden können.
 
 
6. Telefonische Anmeldung für Besuch im Luisenpark für Senior*innen ab sofort möglich
 
Auf Initiative von Parkdirektor Joachim Költzsch hat der Seniorenrat seine Unterstützung für die Anmeldung von Senioren zum Besuch des Luisenparks über die Homepage www.luisenpark.de zugesagt.
 
Der Seniorenrat nimmt von montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr für stark sehbehinderte und ältere Menschen während des „Plaudertelefons“ die telefonischen Anmeldungen für den Besuch in den Luisenpark entgegen. Die Telefonnummer, die für den Personenkreis zur Verfügung steht, ist die 0621-2939516.
Die Mitarbeiter des Seniorenrats melden den Anrufer dann über das bekannte Anmeldungsportal online an. Die automatisch versandte Bestätigungsemail, die der Mitarbeiter des Seniorenrats daraufhin erhält, wird direkt an den Luisenpark geleitet. Servicemitarbeiter an den Eingängen halten diese dann bereit und der Besucher muss einfach seinen Namen nennen, der dann mit der Anmeldung abgeglichen wird.
 
Jahreskarte ist Voraussetzung
 
Voraussetzung ist, dass die Menschen bereits im Besitz einer Jahreskarte sind. Auch wenn diese noch nicht verlängert wurde, kann die Anmeldung erfolgen. Die Verlängerung der Jahreskarte wird dann beim Besuch vorgenommen. Die telefonische Anmeldung kann nur im genannten Zeitfenster und für die folgenden sieben Tage erfolgen. Auch für diese Art der Anmeldung gelten die weiteren Zugangsvoraussetzungen zum Park.
 
Nur mit Corona-Schnelltest, Impfbescheinigung oder PCR-Test bei Genesung
 
Alle Jahreskarteninhaber müssen neben dieser vorigen Anmeldung bei Eintritt in den Luisenpark einen negativen Corona-Schnelltest einer öffentlichen Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist vorlegen. Befreit von der Testpflicht sind lediglich bereits geimpfte oder genesene Personen. Als vollständig geimpft gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung bzw. Zweitimpfung, falls diese impfstoffbedingt erforderlich ist, erhalten haben und dies mittels Impfdokumentation vorweisen können. Als genesen gilt jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, und daher über den Nachweis durch PCR-Test über eine bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügt. Auch dieses PCR-Testergebnis ist am Park-Eingang vorzulegen und darf zum Zeitpunkt der begehrten Befreiung von der Testpflicht, also des Eintritts höchstens 6 Monate zurückliegen.
 
Die Anmeldung ist verbindlich
 
Die Kooperation mit dem Seniorenrat wurde zunächst bis Ende Juni geschlossen. Die Geschäftsleitung der Stadtpark Mannheim dankt dem Seniorenrat für diese wertvolle Unterstützung.
 
Öffnungszeiten Herzogenriedpark
 
Der Herzogenriedpark ist bis auf Weiteres zwei Stunden länger und somit bis 19 Uhr geöffnet.
 
 
7. Hauptausschuss im Livestream verfolgbar
 
Um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die Sitzung des Hauptausschusses zu verfolgen, wird diese am 11.05.2021 ab 16.00 Uhr per Video-Livestream über den YouTube-Kanal der Stadt Mannheim in das Internet übertragen. Die Sitzung des Hauptausschusses kann unter https://www.mannheim.de/livestream-hauptausschuss mitverfolgt werden.