1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12324
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 28.03.2021, 16 Uhr, 88 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12324.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10813 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1253 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
2. Neue Corona- Verordnung des Landes
 
Die Landesregierung hat am 27. März 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 29. März 2021 und sind hier zu finden:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
 
3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit Freitag wieder möglich
 
Die zentrale Terminvergabe ist nach Informationen des Landes seit Freitagvormittag, 26. März, wieder möglich. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:
 
Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.
 
Per Telefon unter 116117
 
Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Zu den impfberechtigten Personengruppen sowie den dafür jeweils erforderlichen Nachweisen:https://impfen-bw.de/#/
 
4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941
 
Die Stadt Mannheim verschickt zudem nach und nach ein Schreiben an alle Bürger*innen des Geburtsjahrgangs 1941 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Die Schreiben erreichen die Bürger*innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.
 
Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.
 
Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.
 
Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.
 
Ob die Stadt weitere Jahrgänge anschreiben kann, hängt von weiteren Entscheidungen des Landes ab.