1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11268
 
Mannheim(Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 12.03.2021, 16 Uhr, 44 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11268 .
 
Derzeit sind in Mannheim insgesamt 664 Infektionen mit Virusvarianten erfasst. Im Zeitraum vom 06.03.2021 – 12.03.2021 sind 80 neue Fälle von Mutationen gemeldet worden. Darüber hinaus sind uns 174 Fälle von Mutationen nachgemeldet worden. Dies sind Ergebnisse von rückwirkend ausgeführten Mutationsdiagnostiken. Insgesamt ist in 242 Fällen die Virusvariante B.1.1.7. nachgewiesen, die vorwiegend in Großbritannien aufgetreten ist und bei der es Hinweise darauf gibt, dass eine Infektion mit einer höheren Viruslast einhergeht, die Variante infektiöser ist und eine höhere Reproduktionszahl aufweist. Bei den anderen Mutationen erfolgt eine weitergehende Diagnostik zur Bestimmung der konkreten Variante der Mutation, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10266 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 749 akute Infektionsfälle.
 
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
 
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Aktuelle Impfzahlen

 
In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 12.03.2021 (Stand heute 16:00 Uhr) wurden in Mannheim 54.711 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.
 
Dabei handelt es sich bei 35.080 Impfungen um Erstimpfungen und bei 19.631 um Zweitimpfungen.
 
Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.

3. Hinweise zum Infektionsgeschehen und mögliche weitere Maßnahmen Stadt Mannheim:
Stadt Mannheim empfiehlt an Grundschulen das Tragen von Masken/ Aufforderung an das Land: Wechselunterricht bis Ostern

 
Bei dem im Verlauf der letzte 20 Tage ansteigenden Infektionsgeschehen ist keine Trendwende erkennbar, obwohl die Clusteranalyse und Nachverfolgung mit erheblichem Aufwand seitens der Gesundheitsamts betrieben und dadurch einzelne Cluster erfolgreich eingedämmt werden konnten.
 
Aus den lokalen Analysen wie aus Beobachtungen im Abgleich mit anderen Stadt- und Landkreisen ergeben sich folgende Feststellungen und Einschätzungen:
 
– Das Alter der Infizierten sinkt
 
– Ausbruchsgeschehen in Kindertagesstätten und Schulen erhöht sich und trifft neben den Lehrkräften und Erzieher*innen in höherem Maße als zuvor Kinder
 
– Unterschiedliche Wohnsituationen schlagen sich in stärkerem Maße im Infektionsgeschehen nieder als zuvor
 
– der Aufbau von Clustern beschleunigt sich durch die höhere Infektiosität der Mutationen, die im Wesentlichen das Geschehen treiben.
 
– Die aufgrund der Mutationen und Öffnungen notwendige höhere Achtsamkeit ist nicht feststellbar, im Gegenteil: Öffnungen und Öffnungsdiskussionen führen zu einer geringeren Einhaltung der Regeln; das Infektionsgeschehen wird u.U. weniger durch die konkreten Begegnungen im Rahmen wieder zugelassener Angebote, sondern durch allgemeine Verhaltensänderung beeinflusst.
 
„Die Dynamik des Infektionsgeschehens muss verlangsamt werden, um nicht innerhalb kurzer Zeit die Erfolge des einschränkenden Lockdowns der letzten 3 Monate wieder zu verspielen. Auswirkungen der steigenden Infektionszahlen zeigen sich auch bei den wieder ansteigenden Zahlen der stationär behandlungsbedürftigen Patienten. Gleichzeitig bringt eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens einen erforderlichen Zeitgewinn zur Steigerung der Impfrate.“, erklärt der Leiter des Mannheimer Gesundheitsamts Dr.Peter Schäfer.
 
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadt Mannheim angesichts der weiteren Öffnung der Grundschule ab Montag das Maskentragen auch für Schüler*innen an Grundschulen, insbesondere auf den Begegnungsflächen wie Schulhof, Fluren, Toiletten und bei den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten wie Ganztagsbetreuung oder verlässliche Grundschule etc.. Zu gleich wird auf Basis der Erfahrungen mit bestehenden Empfehlungen eine Allgemeinverfügung vorbereitet, eine solche Maskenpflicht für Grundschulen ab Dienstag verpflichtend einzuführen.
 
Wie die Erfahrung zeigt, tragen Masken wesentlich dazu bei, Ansteckungen zu reduzieren. Die Stadt Mannheim sieht für Schüler*innen in Grundschulen eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung als ausreichend. Diese Mund-Nasen- Bedeckungen sind den meisten Kindern schon seit längerer Zeit bekannt und vertraut. Das Tragen von korrekt sitzendem Mund-Nasen-Schutz ist bei gesunden Kindern gesundheitlich unbedenklich. Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte erachtet das Tragen der Masken zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei Kindern ab 6 Jahren als sinnvoll (https://www.kinderaerzte-im-netz.de/mediathek/informationen-zum-maskentragen/, https://www.dgkj.de/fachinformationen-der-kinder-und-jugendmedizin-zum-corona-virus/faqs-maske-kinder-und-coronavirus, https://www.umweltbundesamt.de/themen/alltags-op-masken-fuehren-nicht-zu-erhoehtem).
 
Die Maske sollte der Gesichtsgröße des Kindes angepasst sein und Nase, Mund und Kinn des Kindes bedecken. Auch sollten die Kinder die Möglichkeit haben, die Masken bei Bedarf abzunehmen bzw. „Maskenpausen“ einzulegen.
 
Kinder mit chronischen Krankheiten wie Mukoviszidose, mit Krebs oder mit einem geschwächten Immunsystem sollten eine medizinische Maske nur in Absprache mit ihrem Kinder- und Jugendarzt tragen. Das Tragen der Maske vermindert nicht nur die Ausbreitung von virushaltigen Tröpfchen, sondern schützt auch in gewissem Rahmen die Träger selbst. Kinder mit schweren Atemproblemen, Kinder, die die Maske nicht selbst entfernen können oder Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, mit intellektueller Reifungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeiten sollten – wenn überhaupt – die Maske nur nach Rücksprache mit dem/der Kinder- und Jugendarzt/-ärztin tragen.
 
Die Stadt Mannheim fordert die Landesregierung darüber hinaus auf, bis Ostern von einem Unterricht in voller Präsenz abzusehen und Wechselunterricht anzubieten.
 
Die Stadt Mannheim hat darüber hinaus mit dezentralen Testungen begonnen, um Clusterbildungen früher erkennen zu können.
 
4. Land ermöglicht neben Kassenärzten und Apotheken auch Testzentren und weiteren Anbietern Abrechnung der für Bürger*innen kostenfreien wöchentlichen Schnelltests
 
Die Stadt Mannheim begrüßte, dass – wie von ihr gefordert – die bestehenden und angekündigten privaten Testzentren in die vom Bund zugesagten kostenfreien Schnelltests für alle Bürger*innen und Bürger einbezogen werden. „Die ist die einzig sinnvolle Lösung und ermöglicht uns die Konzentration auf die notwendigen gezielten Testungen und regelmäßigen kontrollierten Selbsttests in Schulen und anderen Einrichtungen“ verweist Oberbürgermeister Dr.Peter Kurz schon zu Beginn der Woche gemachten Aussagen.
 
Die Allgemeinverfügung sowie die dazugehörigen Dokumente finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration unter https://t1p.de/AV-anbieter-buergertestungen.
 
 
5. Kulturamt Mannheim verlängert Antragsfrist für Projektanträge
 
Die Corona-Pandemie hat die Kulturbranche noch immer im Griff. Derzeit ist nicht absehbar, wann es wieder ein „normales“ Kulturleben geben wird. Das Kulturamt der Stadt Mannheim passt daher die Fristen zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung von Projektförderung für Einzelprojekte an die Ausnahmesituation an.
 
Ergänzend zu der bisherigen Frist zum 31. März, die in den Richtlinien der Stadt zur Förderung kultureller Aktivitäten von Vereinen, Initiativen, Künstler*innen in Mannheim genannt ist, räumt das Kulturamt in diesem Jahr eine zusätzliche Frist zum 31. Mai 2021 ein. Die verlängerte Frist gilt für Projekte, die für das 3. und 4. Quartal 2021 geplant sind. Vollständige Anträge auf Projektförderung können nur berücksichtigt werden, wenn sie in Papierform mit Originalunterschrift fristgerecht bis spätestens zum 31. Mai um 24 Uhr beim Kulturamt eingehen.
 
Die bisherige Frist zum 31. März um 24 Uhr gilt für Projekte, die ab dem 2. Quartal 2021 stattfinden sollen. Projekte, die bereits jetzt für das 3. und 4. Quartal geplant sind, können ebenfalls gerne bis zum 31. März eingereicht werden.
 
Weitere Informationen, das Antragsformular sowie die Richtlinien der Stadt Mannheim zur Förderung kultureller Aktivitäten finden Sie auf der Homepage des Kulturamtes unter https://www.mannheim.de/kulturamt-foerderung. Dort stehen auch ein Videotutorial sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Antragstellung bereit.
 
Info: Die Ansprechpartner*innen des Kulturamtes stehen für fachliche und formale Fragen nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Zudem bietet das Team des Kulturamtes mit der Website und dem Newsletter ART UP https://artup.mannheim.de weitergehende Informationsmöglichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende.
 
Kontakt:
Kulturamt der Stadt Mannheim
0621/293-3800
kulturamt.sekretariat@mannheim.de