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Mannheim (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 34-Jährigen erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, illegal mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben.

Der Tatverdächtige wurde am 18.02.2020, kurz nach 14:00 Uhr, von einer Streife der Autobahnpolizei Walldorf auf der Tank- und Rastanlage Hockenheim-West an der A 6 kontrolliert. Dabei konnten die Beamten im Kofferraum des Fahrzeugs des Tatverdächtigen, ein Volvo, einen Koffer mit rund zwei Kilogramm Marihuana und 200 Gramm Haschisch auffinden. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung in Ulm konnten weitere 230 Gramm Marihuana, fast 10 Gramm Haschischöl und 115 Gramm Haschisch festgestellt werden.

Durch die Staatsanwaltschaft Mannheim wurde beim Amtsgericht Mannheim ein Haftbefehl gegen den deutschen Tatverdächtigen wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erwirkt. Er wurden am Mittwoch, den 19.02.2020, dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Drogendezernats bei der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.