1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 6737 – Fünf weitere Todesfälle in Mannheim

Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 15.12.2020, 16 Uhr, 158 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 6737.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute fünf weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 90 Jahre alte Frau, ein über 80 Jahre alter Mann und ein über 70 Jahre alter Mann sind in Mannheimer Krankenhäusern gestorben, eine über 90 Jahre und eine über 80 Jahre alte Frau sind in Mannheimer Pflegeeinrichtungen verstorben und wurden heute dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 87 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, sobald der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Immer wieder sind auch Cluster (Anhäufung von Fällen in bestimmten Gruppen z.B. Betrieb, Familien und Heime, etc.) zu beobachten.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Bislang sind in Mannheim 4667 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1983 akute Fälle.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
2. Quarantäneregelungen
 
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse hat das Land Baden-Württemberg die Rechtsgrundlagen zur behördlich angeordneten Quarantäne* geschaffen.
Betroffene werden so schnell wie möglich vom Gesundheitsamt informiert und über die Modalitäten der Quarantäne wie Verhaltensregeln und Dauer aufgeklärt. Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu allen positiv getesteten Fällen auf, sobald ihm der Laborbefund vorliegt.
Gemäß Robert Koch-Institut (RKI) wird eine Quarantäne grundsätzlich dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko für eine Ansteckung mit dem neuen Corona-Virus besteht. Dies ist der Fall,
• wenn eine Person positiv getestet wurde.
• wenn innerhalb der letzten zwei Wochen enger Kontakt zu einer oder einem Infizierten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose bestand.
• wenn innerhalb der letzten 14 Tage ein Aufenthalt in einem Risikogebiet stattgefunden hat.
Auch in anderen Fällen kann das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnen.
 
Dauer der Quarantäne
 
Bei positiv getesteten Personen beginnt die Quarantäne mit dem positiven Testergebnis. Bei positiv getesteten Personen ohne Symptome endet die Quarantäne 10 Tage nach dem Test. Bei positiv getesteten Personen mit symptomatischem Krankheitsverlauf endet sie 10 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.
Wer Krankheitszeichen bemerkt, die auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus hindeuten – wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- beziehungsweise Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche – und für den das Gesundheitsamt oder eine befugte Ärztin beziehungsweise ein befugter Arzt einen Corona-Test veranlasst hat, muss sich bis zum Vorliegen des Befundes zu Hause isolieren.
Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen beginnt die Quarantäne unverzüglich nachdem sie von dem positiven Test der im Haushalt lebenden Person erfahren haben. Die Quarantäne endet frühestens 10 Tage nach der Testung oder nach dem Symptombeginn der positiv getesteten Person.
Personen, die mindestens 15 Minuten bei einem Abstand von unter 1,5 Metern mit einer mit COVID-19 infizierten Person gesprochen haben beziehungsweise von dieser Person angehustet oder angeniest worden sind oder die sich über 30 Minuten in einem Raum mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole aufgehalten haben, gelten als Kontaktperson der Kategorie 1. Bei Kontaktpersonen der Kategorie 1 beginnt die Quarantäne unverzüglich, nachdem sie darüber informiert wurden, dass sie Kontaktperson der Kategorie 1 sind und dauert unabhängig vom Testergebnis beziehungsweise von den Testergebnissen mindestens 10 Tage. In dieser Zeit besteht das größte Risiko für den Ausbruch einer Infektion. In Einzelfällen kann das Gesundheitsamt eine andere Dauer anordnen. Kontaktpersonen der Kategorie 1 sollten während ihrer Quarantäne ein Symptomtagebuch führen. Eine Vorlage dafür findet sich unter www.rki.de.
Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich im Schulkontext mit einer positiv getesteten Schülerin oder einem positiv getesteten Schüler aus der eigenen Schulklasse oder Kursstufe Kontakt hatten, können als Kontaktpersonen der Kategorie Cluster-Schüler gelten. Kontaktpersonen der Kategorie Cluster-Schüler müssen sich unverzüglich, nachdem es ihnen vom Gesundheitsamt oder von einer vom Gesundheitsamt damit beauftragten Person – wie zum Beispiel der Schulleiterin oder dem Schulleiter – mitgeteilt wurde, in Quarantäne begeben. Für diese Kontaktpersonen endet die Quarantäne 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person. Ab dem 5. Tag kann sie durch einen frühestens an diesem Tag vorgenommenen Test mit negativem Ergebnis beendet werden.
Bei Rückkehrenden aus Risikogebieten sind die besonderen Hinweise der Corona-Verordnung EQ (Einreise und Quarantäne) zu beachten. https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften/informationen-fuer-reiserueckkehrer
Kontaktpersonen der Kategorie 2: Wer beispielsweise nur im gleichen Raum mit einer positiv getesteten Person war und keinen engen Kontakt hatte, wird als Kontaktperson der Kategorie 2 gewertet und es wird in der Regel keine Quarantäne angeordnet, da ein geringeres Ansteckungsrisiko besteht. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet (Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Für alle gilt, dass sie eine tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen vornehmen sollten. Bei Auftreten von Krankheitszeichen sollte dringend eine Testung erfolgen.
Kontaktperson einer Kontaktperson: Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Fall hatte, aber völlig gesund ist, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem neuen Corona-Virus und kann auch niemanden anstecken. Man ist „nur“ Kontaktperson einer Kontaktperson.
Die grundsätzlichen Regelungen können jeweils durch die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts überprüft und individuell angepasst werden. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen, beispielsweise bei medizinischem Personal. Hier bedarf es individueller Rücksprachen mit dem Gesundheitsamt.
Verstöße gegen die behördlich angeordnete Quarantäne können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Ausführliche Informationen gibt es unter www.rki.de sowie unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung.
 
3. Allgemeinverfügung Quarantäne der Stadt wird aufgehoben
 
Mit der Corona-Verordnung Absonderung vom 28.11.2020 hat das Land einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg getroffen, wonach sich Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Da diese Regelungen inhaltlich denen der Allgemeinverfügung Quarantäne der Stadt Mannheim entsprechen, ist letztere nicht mehr erforderlich und wird daher aufgehoben.
 
4. Recyclinghöfe und Grünschnittannahme schließen ab 16.12.2020
 
Die beiden Recyclinghöfe „Friesenheimer Insel“ und „Im Morchhof“ sowie die beiden Grünschnitt-Annahmestellen schließen ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021.
Die beiden Grünschnitt-Annahmestellen im Mannheimer Süden (Firma Mineralix) und Norden (ABG-Kompostplatz) sind ebenfalls in diesem Zeitraum geschlossen.
 
5. Schließung von Stadtbibliothek, Musikschule und Abendakademie
 
Stadtbibliothek Mannheim
Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich Montag, 11. Januar 2021 bleiben die Zentralbibliothek sowie alle Zweigstellen der Stadtbibliothek Mannheim geschlossen. Die mobile Bibliothek MoBi fährt keine Haltestellen an. Alle ausgeliehenen Medien werden über die Schließzeit hinweg verlängert, es entstehen keine Versäumnisgebühren.
Bis zum 23. Dezember und ab dem 5. Januar ist die Bibliothek dienstags bis freitags von 10 bis 16 Uhr telefonisch unter 293-8935 oder 293-8933 (hier speziell zu den elektronischen Diensten) und per mail unter stadtbibliothek.zentralbibliothek@mannheim.de erreichbar.
Die digitalen Angebote der Stadtbibliothek stehen weiterhin zur Verfügung: ebooks und elektronische Hörbücher unter metropolbib.de, elektronische Zeitschriften im Pressreader, Musik mit dem Streaming-Dienst freegal und natürlich auch der neue Filmstreaming-Dienst „Filmfriend“. Diese und weitere Datenbanken zu finden auf der Homepage: https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/stadtbibliothek/digitale-angebote.
Am 28. und 29. Dezember kann es aufgrund von Jahresarbeiten zu Einschränkungen in den digitalen Angeboten kommen.
 
Musikschule Mannheim
Die Musikschule Mannheim ist im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 für Präsenzangebote geschlossen. Einzig der Online-Unterricht wird weiterhin in allen Unterrichtsarten, in denen dies möglich ist, angeboten. Es können keine Angebote der Musikschule in Schulen und Kindertagesstätten stattfinden. Die Ensembles ruhen in diesem Zeitraum, nach den Weihnachtsferien ist wieder Präsenzbetrieb geplant.
 
Auch die Mannheimer Abendakademie bleibt bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen und es können keine Präsenzkurse durchgeführt werden. Online-Angebote finden jedoch statt wie angekündigt. Das Team der Abendakademie ist ab 11. Januar wieder persönlich erreichbar; ungeachtet dessen sind Online-Anmeldungen über die Website weiterhin möglich. Über das weitere Vorgehen bezüglich des Veranstaltungsbetriebs nach dem 10. Januar wird kurzfristig informiert.
 
 
6. Ab 16.12.2020 können die Bürgerdienste nur noch mit Termin aufgesucht werden – die offene Sprechstunde entfällt
 
Die Bürgerservices arbeiten in der Zeit vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 im reduzierten Dienstbetrieb ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung; die offene Sprechstunde entfällt. Die Bürger*innen werden gebeten, Behördengänge zu vermeiden. Nutzen Sie das Online-Angebot im Bürgerportal der Stadt Mannheim (www.mannheim.de/buergerportal), E-Mails oder den Postversand.
 
Die sechs Bürgerservice-Standorte Innenstadt K 7, Neckarau, Neckarstadt, Neuhermsheim, Vogelstang und Waldhof bleiben für bereits vereinbarte Termine offen.
 
Alle anderen Standorte sind geschlossen. Hier werden für bereits vergebene Termine zeitnah Ersatztermine angeboten.
 
Für unaufschiebbare persönliche Vorsprachen können Termine über das Online-Terminreservierungssystem (www.mannheim.de/terminreservierung), die Hotline 0621 293-2628 oder die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 
Für KFZ-Händler*innen und Zulassungsdienste stehen die „Händlerschränke“ in den Bürgerservice-Standorten Neuhermsheim und Waldhof unverändert zur Verfügung. Die Abholung von Pass- und Ausweisdokumenten ist in dringenden Fällen in den für Termine geöffneten Standorten weiterhin möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Homepage der Stadt Mannheim www.mannheim.de.
 
7. Corona-Hotline: positive Bilanz nach Einführung des Sprachdialogsystems
 
Die eingeleiteten Maßnahmen zeigen Wirkung. Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt seit November ihr Serviceangebot der Info-Hotline 0621-293 2253 erweitert. Seit der Einführung erhält die Hotline durchschnittlich 865 Anrufe pro Tag – in der Spitze 2198. Ein Sprachdialogsystem beantwortet allgemeine Fragen zur aktuellen Situation in Mannheim und konnte bisher jeden zweiten Ratsuchenden abschließend informieren. Durch die Vorfilterfunktion des Sprachdialogsystems wird zugleich eine schnelle Weiterleitung an Mitarbeitende gewährleistet.
 
8. Schließungen im Bereich Arbeit und Soziales
 
Der Fachbereich Arbeit und Soziales bleibt für alle dringenden Fälle und sozialen Notlagen geöffnet. Auch persönliche Vorsprachen in Notfällen bleiben möglich. Dies gilt auch für das Jobcenter, wenn es um existenzielle Leistungen geht.
Die Wohnungslosenhilfe bleibt unverändert tätig und auch die Notunterbringung von wohnungslosen Menschen in der Übernachtungsstelle ist geöffnet.
Die Versorgung der Menschen mit Grundsicherungsleistungen oder anderen Sozialhilfeleistungen bleibt gesichert.
Geschlossen bleiben die Senioren-Treffs und ab Mittwoch werden auch die zehn örtlichen JobBörsen bis 10.1.2021 geschlossen.