1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 5870 – Ein weiterer Todesfall in Mannheim
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 08.12.2020, 16 Uhr, 106 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 5870.
 
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 90 Jahre alte Frau verstarb in einem Manneimer Krankenhaus. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 69 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, sobald der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also engen Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Immer wieder sind auch Cluster (Anhäufung von Fällen in bestimmten Gruppen z.B. Betrieb, Familien und Heime, etc.) zu beobachten.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
 
Bislang sind in Mannheim 4035 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1766 akute Fälle.
 
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.
 
2. Neue Landesverordnung Schule – Wechselunterricht auch in Mannheim möglich
 
Das Kultusministerium des Landes hat eine neue Landesverordnung über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (VO Schule) erlassen https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/CoronaVO+Schule
Neben der Fortführung der Maskenpflicht in weiterführenden Schulen und Abstandsgeboten sieht die Landesverordnung besondere Bestimmungen für Schulen in Stadt- und Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten vor. Da die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS CoV-2 Virus in Mannheim seit Mitte November im Durchschnitt bei über 200 pro 100.000 Einwohnern liegt, hat das örtliche Gesundheitsamt nun festgelegt, dass diese Bestimmungen auch für Mannheim gelten und es den Schulen somit ermöglicht wird, Wechselunterricht anzubieten.
Die Entscheidung über den vorübergehenden Wechselbetrieb treffen die Schulleitungen im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Die oberste Schulaufsichtsbehörde kann im Einzelfall auch die Umstellung auf Wechselbetrieb vorgeben.
Gemäß der Landesverordnung können allgemein bildende und berufliche Schulen vorübergehend ab der Klassenstufe 8 die Klassen oder Lerngruppen teilen und einen Wechselbetrieb von Präsenzunterricht und Fernunterricht vornehmen, um im Präsenzunterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schüler*innen zu gewährleisten. Bei beruflichen Schulen ist auch im Wechselunterricht sicherzustellen, dass im Bereich des praktischen Unterrichts das Ausbildungsziel erreicht werden kann. Sofern der Mindestabstand anderweitig gewährleistet wird, ist ein Wechselbetrieb nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon und durchgängig in Präsenz zu unterrichten sind beispielsweise Schüler*innen von Abschlussjahrgängen oder Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Wenn der Inzidenzwert von 200 pro 100.000 Einwohner zehn Tage lang in Folge unterschritten wird und eine abnehmende Tendenz aufweist, ist der Wechselbetrieb zeitnah wieder zu beenden und auf Präsenzunterricht umzustellen.
Die Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörde wurden entsprechend informiert.
 
3. Corona-Pandemie: Mannheimer Krankenhäuser reduzieren OP-Angebot
 
Die Mannheimer Krankenhäuser bereiten sich auf weiter steigende Zahlen von COVID-19-Patienten vor. Dazu reduzieren das Diakonissen- und Theresienkrankenhaus, die St. Hedwig-Klinik und das Universitätsklinikum ihre Operationskapazitäten: Eingriffe, die aus medizinischer Sicht nicht dringlich stattfinden müssen, werden auf einen späteren Termin verschoben. Auch nicht-dringliche Ambulanztermine werden auf einen späteren Zeitpunkt verlegt.
 
Medizinische Notfälle, insbesondere Schlaganfälle, Herzinfarkte und Unfallverletzungen werden weiter wie gewohnt versorgt, auch dringliche Eingriffe finden unverändert statt. Die Geburtshilfe ist ebenfalls von den aktuell notwendigen Maßnahmen nicht betroffen.
 
Für die Sicherheit der Patienten und Mitarbeiter in den Kliniken werden Patienten mit Atemwegserkrankungen strikt von den übrigen Patienten getrennt, alle Patienten werden vor ihrer Aufnahme auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 getestet.
 
Patienten, deren geplante Operation wegen der aktuell notwendigen Maßnahmen verschoben werden muss, werden von ihrer behandelnden Klinik individuell benachrichtigt.