1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 2621
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 04.11.2020, 16 Uhr, 68 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf insgesamt 2621.
 
Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, sobald der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.
 
Die Mehrzahl der positiven Fälle stammt von Infektionen im direkten Kontakt, also engen Kontaktpersonen von bereits positiv gemeldeten Fällen, die sich auch schon in Quarantäne befinden. Es sind sowohl mehrere Cluster (Anhäufung von Fällen in bestimmten Gruppen z.B. Betrieb, Familien und Vereine, etc.) zu beobachten, als auch Einzelfälle außerhalb solcher Cluster.
 
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
 
Bislang sind in Mannheim 1615 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 989 akute Fälle.
 
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften/inzidenzzahl einsehbar.
 
2. Land verlängert Hilfe für gemeinnützige Vereine
 
Gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen können fünf weitere Monate lang Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Diese Verlängerung der Unterstützung hat das Kabinett am Dienstag (3. November) beschlossen. Die Hilfe der Landesregierung richtet sich an Organisationen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, bislang keine andere finanzielle Unterstützung erhalten haben und in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration fallen.
 
Die Unterstützung erfolgt durch eine jeweils einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation, die nicht zurückbezahlt werden muss. Die Mittel sollen zur Deckung zwangsläufiger Fixkosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 entgangenen Einnahmen (Eintrittsgelder, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen) dienen.
 
Anträge stellen können gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration (beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren, Migrantenvereine und -organisationen, die überwiegend Integrationsarbeit leisten oder solche im Bereich Demokratieförderung). Bestehende Hilfsangebote haben Vorrang beziehungsweise werden angerechnet.
 
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag kann online auf dem Serviceportal Baden-Württemberg (www.service-bw.de) gestellt werden.