1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim bleibt bei 497
 
Mannheim (Stadt Mannheim) – Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 16.06.2020, 16 Uhr, keine weiteren Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit bleibt die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim bei insgesamt 497.
 
Das Gesundheitsamt ermittelt grundsätzlich die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Diese werden auch ohne Symptome auf das Virus getestet. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
 
Die weit überwiegende Zahl aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Bislang sind in Mannheim 470 Personen genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben.
 
2. Land veröffentlicht neue Verordnung zur Quarantäne im Anschluss an die Einreise nach Baden-Württemberg
 
Wer aus einem anderen Staat nach Baden-Württemberg einreist, muss künftig nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne. Entscheidend ist dabei der Aufenthalt in einem auf Basis des Robert-Koch-Instituts (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet. Eine regelmäßig aktualisierte Liste dieser Gebiete finden Reisende auf der Website des Sozialministeriums: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/
 
Reisende, die aus einem vom RKI als Risikogebiet ausgewiesenen Staat zurückkehren, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Betroffene müssen darüber hinaus direkt nach ihrer Rückkehr Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufnehmen. Bei einem Verstoß gegen die Quarantäne-Auflagen drohen nach dem Infektionsschutzgesetz Bußgelder.
 
Die Verordnung Einreise-Quarantäne des Ministeriums für Soziales und Integration finden Sie unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/.
 
Den dazugehörigen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Quarantäne finden Sie hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200410_SM_CoronaVO_Einreise_Bussgeldkatalog.pdf.
 
3. Corona-Warn-App der Bundesregierung ist verfügbar.
 
Die Corona-Warn-App der Bundesregierung ist verfügbar. Sie soll einen Beitrag dazu leisten, Infektionsketten früh zu erkennen und zu unterbrechen. Alle Informationen zur App unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app