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Ludwigshafen (ots/Polizeipräsidium Rheinpfalz) – Am Samstag, den 21.03.2020, konnten gegen 21:45h in Ludwigshafen-Oggersheim, auf dem Gelände einer SB-Autowaschanlage vier Personen festgestellt werden, die sich entgegen der Allgemeinverfügungen der Stadt Ludwigshafen vom 20.03.2020 an der Waschanlage trafen und ihre Fahrzeuge reinigten. Das Waschprogramm wurde mit Hinweis auf die Allgemeinverfügung untersagt.

Um weitere Vorfälle dieser Art und entsprechende Konsequenzen zu vermeiden weist die Polizei eindringlich auf die erlassenen Allgemeinverfügungen hin. Diese sind, für das Stadtgebiet Ludwigshafen, einzusehen auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen unter www.ludwigshafen.de