Foto: Stadt Lorsch/Tobias Schwerdt

Lorsch (Stadt Lorsch) – Das Lorsch überregional beliebt ist, zeigt sich an der stetig wachsenden Anzahl von Touristen, die täglich die Klosterstadt besuchen. Bereits seit dem 19.12.2008 wurde die Stadt Lorsch, durch den Kreisausschuss des Kreises Bergstraße, zum „Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsort mit besonderem Besucheraufkommen nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz“ privilegiert. In der Verfügung des Kreises ist festgesetzt, dass ab dem Jahr 2009 Lorscher Verkaufsstellen an insgesamt 40 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen offengehalten werden dürfen!

 

Dadurch eröffnen sich erweiterte Öffnungsmöglichkeiten für die lokalen Händler*innen im Ort. Mehrere Lorscher Einzelhändler*innen der Innenstadt möchten die Möglichkeit der sonntäglichen Öffnung Ihrer Läden gerne nutzen. Der Magistrat hat sich daher in seiner letzten Sitzung mit diesem Thema befasst und Termine für die sonn- und feiertägliche Ladenöffnung festgelegt.

 

Zusätzliche Öffnungszeiten nicht bei allen Geschäften möglich!

Mit Ausnahme des Karfreitags, der Osterfeiertage, der Pfingstfeiertage und Fronleichnam darf in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober jeden Jahres von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet werden. Hervorzuheben ist, dass die neue Regelung nur für einzelne Verkaufsstellen und für ein beschränktes Warensortiment angewendet wird.

 

Für die Abgabe nachfolgender Waren darf geöffnet werden: Reisebedarf, Sportartikeln, Devotionalien, Waren, die für Lorsch kennzeichnend sind und von Gegenständen des touristischen Bedarfs. Alle anderen Geschäfte sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

 

Damit sind höchstens 40 Sonn- und Feiertage betroffen. Die vier verkaufsoffenen Sonntage, die anlässlich von Messen, Märkten, örtlichen Festen und ähnliche Veranstaltungen möglich sind, sind in der Gesamtzahl bereits inkludiert.

 

„Sicherlich bietet die Möglichkeit der sonn- und feiertäglichen Öffnungen nicht nur den betreffenden Händler*innen neue Perspektiven und Möglichkeiten, sondern steigert auch die Attraktivität der Lorscher Innenstadt für Besucher*innen“, findet Bürgermeister Christian Schönung.

 

Gerade zur touristischen Hochsaison sehen die Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH (EGL) und der Magistrat hierin eine Stärkung der Wirtschaftskraft und weitere Chancen für den innerstädtischen Einzelhandel.

 

Info-Kasten
Termine 2023 für die sonn- und feiertägliche Ladenöffnung:

MärzAprilMaiJuniJuliAugustSeptemberOktober
05.02.01.04.02.06.03.01.
12.16.07.11.09.13.10.03.
19.23.14.18.16.20.17.08.
26.30.18.25.23.27.24.15.
  21. 30.  22.
       29.