Lorsch (Stadt Lorsch) – Noch bis zum 04.12.2020 können die Zählerstände der Wasserzähler gemeldet werden, damit sie in die Jahresabrechnung einfließen.

Sollten die zuständigen Sachbearbeiterinnen bei der Stadtverwaltung jedoch bis zu diesem Datum keine Rückmeldung erhalten, müssen die Zählerstände geschätzt werden.

Das kann zu unnötigem Ärger führen. Vor allem in den Fällen, in denen bereits seit mehreren Jahren kein Zählerstand mitgeteilt wurde. Dann könnten sowohl Abrechnung und auch die festgesetzten Vorauszahlungen deutlich vom tatsächlichen Stand abweichen. Das ist ärgerlich, denn ein Anspruch auf die kostenlose Änderung der „geschätzten Abrechnungen“ besteht nicht. Vielmehr kann für ein vom Anschlussnehmer veranlasstes nachträgliches Erfassen der Zählerstände laut städtischer Satzung eine Gebühr in Höhe von 25 € erhoben werden.

Deshalb nochmals der Appell an die Lorscher Bevölkerung, die Zählerstände bis zum 04.12.2020 abzulesen und die ausgefüllten gelben Karten(diese müssen nicht frankiert werden!) in den nächsten Briefkasten zu werfen. Alternativ ist die Erfassung auch über einen Link auf der Homepage der Stadt www.lorsch.de möglich.