Bauamt rät zur Fachberatung bei der Planung neuer PKW-Stellplätze

Lorsch (Stadt Lorsch) – Im Januar 2020 hatte die Stadtverwaltung – zusammen mit den Grundsteuerbescheid – einen Brief versandt, in dem darum gebeten worden war, die Stellplatzsatzung der Kommune zu beachten. Der Anlass: Zunehmend zugeparkte Straßen, in denen fast kein Durchkommen mehr ist, insbesondere für größere Fahrzeuge wie etwa Rettungswägen, Müllabfuhr oder gar Feuerwehr.

In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass Hauseigentümer*innen die zu den Häusern/Wohnungen gehörenden Stellplätze einzurichten und diese – wie ihre Mieter*innen auch – zu nutzen haben. Nachdem heutzutage aber mancher Hof zur mediterranen Oase umgestaltet wurde und manche Garage als Abstellraum dient, ist die Situation zunehmend schwierig geworden: Wohin mit den immer zahlreicher werdenden PKW?

Findige Eigentümer versuchen nun immer häufiger, das Problem dadurch zu lösen, dass sie anstelle ihrer Vorgärten Parkplätze einrichten. Statt Rosenbüsche und Buchsbäumchen stehen immer häufiger PKW unter den Fenstern. Doch leider ist diese Lösung in vielen Fällen nicht gesetzeskonform. Abgesehen davon, dass man darüber streiten kann, ob es wirklich sinnvoll ist, immer mehr Grünfläche mit Asphalt, Beton oder Fliesen zu versiegeln oder durch Kies und Schotter zu ersetzen, statt die dafür errichteten und bereits vorhandenen Gegebenheiten zu nutzen. Klar ist: Die Gesetzeslage verbietet eine solche Baumaßnahmen in vielen Fällen.

Doch ist die Sachlage auch für Fachleute kompliziert. Heike Schneider, die im Lorscher Bau- und Umweltamt für solche Anfrage zuständig ist, beschreibt das Problem: „Bei einigen Stadtvierteln, die über einen detaillierten Bebauungsplan verfügen, kann man sehr genau sagen, ob weiterer Grund und Boden für Parkplätze (um)genutzt werden kann. Bei älteren Bebauungsplänen jedoch sind oftmals keine exakte Baufenster ausgewiesen.“ Dann, so die Bauingenieurin, wird es kompliziert. Denn dann greift zum einen die gültige Stellplatzsatzung der Kommune, zum andern die Hessische Bauordnung sowie das Baugesetzbuch. Hier kommt es dann rasch auf viele Parameter an und die Lage wird unübersichtlich. Denn hier kann es um die Lage und Größe des Grundstückes gehen, um die schon vorhandenen Stellplätze und andere Nebenanlagen, um die Situation eventuell schon bebauter Grundstückgrenzen, um das Verhältnis von bebauter und unbebauter Flächen, um die vor dem Grundstück eingezeichnete Parkplätze usw. „Das ist für einen Laien oft nicht durchschaubar“, schildert Heike Schneider die Lage als auch für Fachleute kompliziert.

Der Rat und die Bitte der Stadtverwaltung ist deshalb, dass bei einem solchen Bauvorhaben – sei es nun ein Carport, eine Garage oder ein einfacher Stellplatz – vorher ein Architekt/Planer, die Bauaufsicht oder das Bauamt konsultiert wird. „Das spart Zeit, Nerven, eventuell drohende Strafen und deshalb am Ende auch Geld“, so Schneider und bietet den Bürger*innen gerne ihre Beratungsleistung an. „Allerdings sollten Leute, die sich erkundigen wollen, die entsprechenden Grundstückspläne, Bauskizzen mit Bemaßungen parat haben. Das erspart doppelte Wege oder falsche Auskünfte.“