Start der Förderprogramme für Unternehmen und Immobilien

Lorsch (Stadt lorsch) – „Wir haben die Weichen gestellt. Jetzt können Fördergelder beantragt werden!“ Mit dieser Feststellung gab nun Bürgermeister Christian Schönung bei einem Pressetermin das Startsignal für zwei neue Förderprogramme im Stadtzentrum. Er lädt damit Unternehmen sowie Hauseigentümer*innen ein, Anträge zu stellen. „Gemeinsam können wir in den nächsten Jahren richtig viel für die Innenstadt bewegen“, so das Lorscher Stadtoberhaupt. „Die Akteure in der Stadtmitte sollten die Förderchancen nicht ungenutzt lassen!“ Zum einen werden mit dem sogenannten Anreizprogramm in den nächsten Jahren Fördergelder für Investitionen in private Immobilien bereitgestellt (etwa für Fassadensanierungen). Bezuschusst werden können bis zu 40% der förderfähigen Kosten, in Summe bis maximal 20.000 Euro.

Kurzfristig helfen – und in die Zukunft blicken

Vom Programm Lokale Ökonomie profitieren hingegen Unternehmer*innen, Existenzgründende und lokale Gewerbevereine. Ihnen winken für Investitionen ein Zuschuss von 50% und damit Gelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro. Gefördert werden unter anderem Modernisierungsmaßnahmen, die Anschaffung von Betriebs- und Ladenausstattungen, aber auch die Gründung und Neuansiedlung von Unternehmen.

Angesichts der aktuellen Entwicklung hatten sich die Stadt und die Entwicklungsgesellschaft Lorsch (EGL) zusätzlich um eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten der Lokalen Ökonomie bemüht. „Klar ist, dass das Jahr 2020 viele Lorscher Unternehmen, gerade auch im Handel und in der Gastronomie, vor große Herausforderungen stellt“, erläuterte EGL-Geschäftsführer Matthias Herbener die kurzfristig höhere Förderquote. „Investitionen haben momentan nicht immer oberste Priorität, es steht oft die Betriebssicherung im Vordergrund. Wir haben daher vom Wirtschaftsministerium die Zusage erhalten, dass wir auch bereits ansässige Unternehmen stärker unterstützen können!“

„Wer jetzt nicht investiert, verpasst die beste Chance!

Konkret verbirgt sich hinter dieser Ankündigung: Unternehmen, die von Corona-Auswirkungen besonders betroffen sind, können nach Auslaufen der Sofort- und Überbrückungshilfen auch bei Mieten und Pachten unterstützt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn gleichzeitig in die Zukunft investiert und Maßnahmen zur Modernisierung des Unternehmens ergriffen werden.

Auch die Förderquote für Investitionen wurde durch den Vorstoß der Stadt kräftig nach oben geschraubt. „Für einen begrenzten Zeitraum kann für diese Unternehmen eine Förderung von bis zu 80% bewilligt werden. Das Vorhaben muss allerdings schon bis Mitte Oktober beantragt und bis Mitte Januar 2021 abgeschlossen sein.“, so Herbener zur verbesserten Förderung und unterstrich: „Wer da nicht jetzt zugreift, verpasst also die beste Chance!“

Wie Interessenten zu Fördergeldern kommen

Über die richtige Vorgehensweise informierte EGL-Projektleiter Timo Cyriax: „Die allerwichtigste Botschaft ist: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen noch nicht begonnen wurde! Also: Erst informieren und beraten lassen, dann beantragen und erst nach einem positiven Bescheid mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen beginnen!“ Alle Unterlagen, so Cyriax, finden sich auf https://aktiv.lorsch.de/.

Und auch Bürgermeister Schönung, dem die intensive Nutzung dieser wirtschaftlichen Chance sehr am Herzen liegt, betonte noch einmal: „Stadtverwaltung, Entwicklungsgesellschaft und das in Sachen Kernbereichsmanagement hinzugezogene Büro Rittmannsperger Architekten aus Darmstadt unterstützen Interessierte bei allen Schritten von der Vorbereitung über die Antragstellung bis hin zur Durchführung und Abrechnung.“