Es ist an der Zeit …

… wieder zur Normalität zurückzukehren! Einige Fakten legen das eigentlich schon seit Längerem nahe.

Risikogruppe: bekannt

Vieles weiß man noch nicht und wird man erst in Jahren erkannt haben: wie viele Menschen tatsächlich infiziert sind, was also die Letalitätsrate unbestimmt sein lässt; ob die, die mit Corona gestorben sind, an Corona verstarben, was die Mortalitätsrate unbestimmt sein lässt; infiziert ist nicht sofort auch krank; die Coronatestverfahren sind zu 47 % falsch positiv usw. Kurz: Wir wissen nicht wirklich, ob Corona gefährlicher ist als die üblichen Influenzaviren der Wintergrippen.

Was wir aber wissen: Es gibt eine Risikogruppe, die von Corona nahezu ausschließlich bedroht ist: ältere bis alte Mitbürger mit mehreren Vorerkrankungen. Es ist daher möglich, diese Menschen zu schützen und Nichtgefährdete zugleich normal weiterleben zu lassen. Denn hat der alte Mensch irgendetwas davon, wenn man ihn dadurch schützen will, dass man auch die nicht gefährdeten jüngeren Menschen von Leben und Arbeit fernhält?

Mundschutz: „sehr, sehr sicher“

Der Mundnasenschutz hat sich wohl beim Zahnarzt bewährt, sogar der einfache Mundnasenschutz, wie Michael Frank, Präsident der Landesärztekammer, sagt: „Die Gefahr, sich beim Zahnarzt mit dem Coronavirus anzustecken, sei ‚sehr, sehr gering‘.“ So wird sich der Mundschutz auch außerhalb der Zahnarztpraxis bewähren.

Staatliche Therapie schlimmer als die Krankheit

Es wurde wiederholt – diesmal von dem Ethiker Martin Booms aus Bonn – dringend vor den Folgen der zurzeit praktizierten staatlichen „Schutzmaßnahmen“ gewarnt: Es bestehe die Gefahr, dass „im Angstdruck der Krise unsere Grundwerte und … Grundrechte der Krisenbewältigung bedingungslos aufgeopfert“ werden, mit der Folge: Patient „Gesellschaft und Wirtschaft“ geheilt, aber tot. Weiteres Indiz für die Gefährdung unseres Sozialwesens: Die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner reicht nun Verfassungsklage gegen die staatlichen Maßnahmen ein.

Schlussfolgerung

Sieht man diese Faktoren an, kann man sich nur wundern. Denn die naheliegende Folgerung drängt sich einem regelrecht auf: Da die Gefahren für Wirtschaft und Gesellschaft wirklich dramatisch sind, müssen die momentan praktizierten Totschlagmaßnahmen der Politik rückgängig gemacht werden: Das Infektionsschutzgesetz muss rückverändert werden, die Kontaktsperre, Versammlungsverbot, Social Distancing usw. gehören aufgehoben, Schulen, Kirchen, Wirtschaft usw. müssen wieder anlaufen.

Das alles ist notwendig, weil der Patient sonst in Kürze tot sein wird.

Das alles ist möglich. Die gefährdeten Menschen können geschützt werden, denn man weiß ja, wer gefährdet ist. Und ein entscheidendes Mittel zum Schutz aller vor allen wird der Nasenmundschutz sein.

Der Beitrag der Regierung

Sie wird in allerkürzester Zeit Millionen Schutzmasken herstellen lassen, was sie dadurch erreichen wird, dass sie die dafür notwendigen Betriebe enteignet – endgültig oder nur vorläufig, mit oder ohne Entschädigung –, was keinerlei Probleme bereitet: Das Grundgesetz erlaubt der Exekutive, wenn es um das „Wohl der Allgemeinheit“ geht und ein extremer Gefährdungsfall vorliegt, ohne Schwierigkeiten einen solchen Eingriff in die Eigentumsverhältnisse. Wo liegen also noch Schwierigkeiten?

(Ich gebe zu: Der letzte Absatz war eine Vision.)

Dr. Bernd Lukoschik