Morgenrot am düsteren Himmel deutscher Juristerei?

 Zur Erinnerung: Der Weimarer Richter Christian Dettmar fällte das Urteil, wonach zwei Schulen in Weimar mit sofortiger Wirkung verboten wurde, ihren Schülerinnen und Schülern Masken aller Art, Mindestabstände und Schnelltests vorzuschreiben. Er folgte damit dem Antrag einer Mutter, den Schulalltag ihrer beiden Kinder auf Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB hin zu überprüfen.

Gutachterliche Grundlagen des Urteils

Seinem Urteil lagen die Gutachten dreier renommierter Wissenschaftler zugrunde: der Biologin Professor Dr, Ulrike Kämmerer, die aufzeigte, dass der PCR-Test keine diagnostische Aussagekraft besitzt; der Hygieneärztin Professor Dr. Ines Kappstein, die alle verfügbaren Studien über Masken zusammentrug und deren Wirkungslosigkeit zur Virenabwehr und Schädlichkeit für ihre Träger aufwies; des Psychologieprofessors Dr. Christof Kuhbandner, der die psychische Beeinträchtigung der Kinder untersucht hatte.

Der Richter kam nach Sichtung dieser Gutachten zu dem oben genannten Urteil.

Der Aufstand der Voraufklärung

Wie zu erwarten, fielen Mainstreammedien und übergeordnete juristische Instanzen ins Mittelalter der Juristerei zurück und eröffneten eine wahre Hexenjagd gegen den Richter, der völlig rational geurteilt hatte, eben unter Bezugnahme auf sachliche und nachvollziehbare Argumente der Sachverständigen: Sein Büro, sein Pkw, seine Privatwohnung wurden durch die Staatsanwaltschaft gefilzt, begleitet von dem Vorwurf, der Richter habe sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht. Ein Vorgehen, das wir jetzt ja schon gegenüber Ärzten kennen, denen die Ausstellung von „Gefälligkeitsattests“ im Zusammenhang mit Masken und Impfen zur Last gelegt wurde. Deutsches Gerichtswesen scheint (mal wieder) zum Erfüllungsgehilfen der Exekutive zu degenerieren.

Windungen und Wege deutscher Juristerei

In Pforzheim nun forderte eine Mutter beim Familiengericht ebenfalls die richterliche Überprüfung, ganz im Sinne des Weimarer Verfahrens, Das wohl verängstigte Familiengericht verwies die Klage der Mutter direkt weiter ans Verwaltungsgericht,

Dem trat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe entgegen: Es sei sehr wohl Sache des Familiengerichts, dem Anliegen der Mutter nachzugehen. Damit folgte das Verwaltungsgericht der Rechtsauffassung der Mutter, die argumentiert hatte, ihr Anliegen sei eine Sache der Personenfürsorge und dafür sei nun mal das Familiengericht zuständig. Die Verschiebeaktion des Pforzheimer Familiengerichts wurde also vom OLG Karlsruhe rückgängig gemacht und der Prüfantrag der Mutter auf Kindeswohlgefährdung an das Familiengericht zurückgeschoben.

Stützung des Weimarer Urteils

Dieser Rückverweis des OLG Karlsruhe hat aber nicht nur Auswirkungen auf Pforzheim. Der Beschluss zeigt, dass die Rechtsauffassung des Weimarer Richters Christian Dettmar zutreffend ist. Von einer behaupteten „Rechtsbeugung“ kann keine Rede sein. Der Staatsanwaltschaft ist für ihr Vorgehen der Boden entzogen. Das strafrechtliche Vorgehen gegen ihn ist unbegründet.

Es besteht also weiterhin für die Eltern die wunderbare Gelegenheit, mit Hinweis auf die glänzenden Gutachten der drei Wissenschaftler gegen Maskentragen, Abstandhalten und Tests an den Schulen ihrer Kinder zu klagen.

Wenn das kein Hoffnungsschimmer für unsere psychisch und physisch malträtierten Kinder und Jugendlichen ist!

 https://2020news.de/beschluss-aus-karlsruhe-stuetzt-sensationsurteil-aus-weimar-rechtsbeugungsvorwurf-gegen-richter-ohne-grundlage/

Bernd Lukoschik