: Am ersten Werktag im Dezember ist für alle Viernheimer Einwohner, Vereine und Firmen die Anmietung des Viernheimer Grillhauses möglich.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Anmietung des Viernheimer Grillhauses für die Buchungssaison 2025, die jedes Jahr vom 1. März bis 30. November geht, startet für alle Viernheimer Einwohner, Vereine und ortsansässigen Firmen am Montag, den 2. Dezember 2024. Für die Buchungsanfrage 2025 steht ab diesem Tag ein Online-Formular zur Verfügung, das ab 8:30 Uhr unter www.viernheim.de/grillhaus freigeschalten sein wird.

 

Nach dem Versenden des Online-Formulars erscheint der Hinweis, dass die Terminanfrage nach Reihenfolge der Eingänge bearbeitet wird und eine Rückmeldung ein bis zwei Werktage dauern kann. Außerdem erfolgt an die angegebene E-Mail-Adresse eine automatische Bestätigung mit dem Betreff „Daten eingegangen und in Bearbeitung“. Das Kultur- und Sportamt wird die Anfragen nach Bearbeitung erneut durch eine E-Mail beantworten und einen möglichen Termin in den Belegungskalender fest eintragen. Dies bedeutet, dass es zu Terminüberschneidungen kommen kann und ein Termin eventuell nicht mehr zur Verfügung steht, der im Kalender als frei gekennzeichnet war. Daher wird empfohlen, bereits bei der ersten Anfrage einen oder mehrere Ersatztermine anzugeben.

 

Das Kultur- und Sportamt bearbeitet die Anfragen und wird per E-Mail informieren, ob der Wunschtermin noch frei oder bereits durch eine vorherige Anfrage belegt ist, da es aufgrund der Vielzahl an Buchungen zu Terminüberschneidungen kommen kann. Ist der Termin bereits belegt, können neue Terminvorschläge genannt werden. Daher wird empfohlen, bereits bei der ersten Anfrage Ist der Termin frei, wird er umgehend in den Belegungskalender eingetragen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Formular nur versendet werden kann, wenn alle Felder mit den geforderten Angaben vollständig ausgefüllt sind; inklusive Bildupload des Personalausweises der Mieterin/des Mieters als Vertragsperson. Bei Bedarf sind ab Dienstag, 3. Dezember, Anfragen auch telefonisch möglich.

 

 

 

Wichtige Hinweise

Eine Anmietung durch Viernheimer Einwohner für auswärtige Interessenten (Privatpersonen, Vereine, Firmen) ist nicht möglich. Maßgeblich für die Anmietung ist der Wohnsitz des Veranstaltenden in Verbindung mit dem Veranstaltungszweck.

 

Alle auswärtigen Interessenten können Termine für das Viernheimer Grillhaus ab Montag, 13. Januar 2025, ab 8:30 Uhr ebenfalls per Formular oder telefonisch anfragen.

Aufgrund der jährlichen städtischen Großveranstaltung „Familiensporttag“ im Familiensportpark West mit Auswirkungen auf das Grillhaus ist am Samstag und Sonntag, 6. und 7. September 2025.

 

Für Rückfragen steht das Kultur- und Sportamt, Diana Wäsch, telefonisch unter 06204/988-219 zur Verfügung.

 

Alle Informationen rund um das Grillhaus, den Belegungskalender und das Formular für die Terminanfragen gibt es unter www.viernheim.de/grillhaus.