Mobilitätsgarantie nun auch für junge Inhaber von Zeitkarten gültig

Kreis Bergstraße (kb)  – Auf Initiative des Fahrgastbeirates des Kreises Bergstraße haben die Gremien des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) die Ausweitung der Mobilitätsgarantie auf die Inhaber von Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs beschlossen. Damit erstattet der VRN nun auch Schülern, Auszubildenden und Studierenden, die eine VRN-Zeitkarte (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) besitzen, die Taxikosten, wenn diese aufgrund einer unverhältnismäßig starker Verspätung oder eines Ausfalls von VRN-Bussen oder -Bahnen entstanden sind. Bisher galt die Mobilitätsgarantie nur für Inhaber der Wochen-, Monats- und Jahreskarten Jedermann, Job-Ticket, Karte ab 60, Rhein-Neckar-Ticket, Monatskarte Senioren sowie für Personen mit Schwerbehindertenausweis (inklusive Freifahrtberechtigung). Die Ausweitung der Mobilitätsgarantie gilt ab dem 01. August 2019.

„Wir begrüßen diese Neuerung sehr, denn sie trägt hier nicht nur zu einer Gleichbehandlung der ÖPNV-Nutzer bei, sondern sie kann auch die Attraktivität der Bus- und Bahnangebote für Schüler, Auszubildende und Studenten steigern“, erklärt der Kreisbeigeordnete Karsten Krug, der im Kreis für den Öffentlichen Personennahverkehr zuständig ist.

„Wir haben uns als Fahrgastbeirat dafür einsetzt, dass die Mobilitätsgarantie ausgeweitet wird. Denn es ist absolut nicht nachvollziehbar, weshalb über die Hälfte der angegebenen ÖPNV Zeitkarteninhaber hier bisher ausgeschlossen wurde“, so Peter Castellanos, Sprecher des Fahrgastbeirates des Kreises Bergstraße. „Dank dieser wichtigen Änderung ist es nun deutlich mehr ÖPNV-Kunden im Kreis Bergstraße möglich, die Mobilitätsgarantie als wichtige Dienstleistung des ÖPNV in Anspruch zu nehmen“, betont Castellanos.

Weitere Informationen, unter anderem zu den Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Mobilitätsgarantie unter: https://www.vrn.de/service/fahrgaeste/mobigarantie/index.html