Kreis Bergstraße (kb) – Der Kreistag wird in seiner Sitzung am 18.03.2019 über einen Antrag auf Entlassung aus dem Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen entscheiden. Die Voraussetzungen hierfür hat der Kreis im Zeitraum 2015 bis 2018 bereits vorzeitig erfüllt.

Zur Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm hatte der Kreis Bergstraße am 17. Dezember 2012 einen Konsolidierungsvertrag mit dem Land Hessen geschlossen. Danach wurden dem Kreis Entschuldungshilfen von 74,2 Mio. Euro und Zinsdiensthilfen für den Refinanzierungszeitraum von 30 Jahren gewährt. Im Gegenzug verpflichtete sich der Kreis zum schnellstmöglichen Haushaltsausgleich, der jedoch spätestens bis zum Ablauf des Jahres 2020 zu erreichen war. Der Vertrag umfasst auch ein Konsolidierungsprogramm und zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen.

Hintergrund für das Landesprogramm war die erhebliche Verschuldung der hessischen Kommunen. Mit dem Schutzschirm sollte die Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Städte, Gemeinden und Kreise erreicht werden. Die Verschuldungssituation hatte sich im Wesentlichen aufgrund der unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen ergeben. Durch den Konjunktureinbruch nach der Finanzmarktkrise und dem damit verbundenen gesunkenen Steueraufkommen sowie durch Kürzungen im Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 hatte sich die finanzielle Lage der Kommunen deutlich verschlechtert, auch beim Kreis Bergstraße.

Erst mit dem neuen KFA seit 2016 hatte sich die Finanzlage der Landkreise in Hessen – auch des Kreises Bergstraße – deutlich verbessert: „Es war richtig, dass der Kreis Bergstraße im Jahr 2011 beschlossen hatte, Klage gegen das Land Hessen für eine bessere Finanzausstattung einzureichen“.

Landrat Christian Engelhardt, der damals als zuständiger Direktor des hessischen Landkreistags die Klage für den Kreis Bergstraße sowie zwei weitere Landkreise betrieben und auch für den Landkreistag die Verhandlungen zu dem neuen KFA geführt hatte, unterstreicht dies: „Mein Vorgänger Matthias Wilkes hat sich ebenfalls sehr für eine bessere Finanzierung der Landkreise eingesetzt. Erst nach langen Verhandlungen konnten sich Landkreise und Städte- und Gemeinden mit der hessischen Landesregierung einigen. Die positiven Resultate sieht man heute.“       

Durch das Entschuldungsprogramm wurden die Kreditverbindlichkeiten des Kreises reduziert, was eine deutliche bilanzielle Verbesserung zur Folge hatte. Aus Sicht des Kämmerers Karsten Krug brachte der Schutzschirm auch Risiken und Einschränkungen mit sich. Das Risiko, dass die Konsolidierung nicht wie vereinbart erreicht werden konnte war als erheblich einzuschätzen. Durch die vertraglichen Vorgaben kam es außerdem zu einer Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung.

Aufgrund der Verbesserung der Steuereinnahmen sowie des Kommunalen Finanzausgleichs einerseits aber auch durch Einsparungen andererseits konnte das Konsolidierungsprogramm in den letzten Jahren stets über die Vorgaben hinweg erfüllt werden. Unter Berücksichtigung der Entschuldungshilfen haben sich die Investitionskredite des Kreises und seiner Eigenbetriebe von 170,7 Mio. Euro zum Jahresende 2012 auf 146,1 Mio. Euro zum Ende 2017 und die Kassenkredite im gleichen Zeitraum von 251,8 Mio. Euro auf 178,9 Mio. Euro reduziert. Aus eigener Kraft hat der Kreis in den Jahren 2016 bis 2018 Kassenkredite in Höhe von 71,7 Mio. Euro zusätzlich abgebaut.

„Dies sind eindeutige Fakten für eine erfolgreiche finanzielle Konsolidierung des Kreishaushaltes auch unter der neuen Koalition von CDU und SPD seit 2016. An dieser Stelle möchte ich mich daher auch für die Arbeit unseres Kämmerers Karsten Krug und der Mitarbeiter der Verwaltung insbesondere der Finanzabteilung bedanken“ so Landrat Christian Engelhardt abschließend.