Gesundheitsdezernentin weist auf Bedeutung von Impfungen hin

Kreis Bergstraße (kb) – Wer schon einmal als Erwachsener eine sogenannte Kinderkrankheit hatte, weiß, dass es sich dabei um durchaus heftige Erkrankungen handeln kann. Nicht umsonst sind einige dieser Krankheiten meldepflichtig – wie zum Beispiel die Masern, für die es aktuell einen Verdachtsfall an einer Grundschule in Zwingenberg gibt.

Die Masern beginnen mit grippeähnliche Symptomen, denen einige Tage später der typische Hautausschlag folgt. Bis zu fünf Tage vor Auftreten des Hautausschlags und noch bis zu vier Tage danach besteht eine hohe Ansteckungsgefahr.

Wer an den Masern erkrankt, riskiert weitere Komplikationen, denn die Masern schwächen das Immunsystem. So gehören unter anderem Lungenentzündungen, Mittelohr- und Kehlkopfentzündungen sowie Entzündungen des Gehirns zu den möglichen Folgeerkrankungen. Außerdem besteht bei Schwangeren ein erhöhtes Risiko für Fehl- oder Frühgeburten so möglichen Folgen einer Masernerkrankung.

Weil die Masern so gefährlich sind, ist die Erkrankung meldepflichtig. Bei Verdacht auf Masern oder einer Erkrankung dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten nicht besucht werden, bis eine Weiterverbreitung nach ärztlichem Urteil nicht mehr zu befürchten ist.

„Die Masern sind gefährlich – aber man kann sich leicht schützen, indem man sich impfen lässt“, empfiehlt Diana Stolz, Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin des Kreises Bergstraße. Die Impfung ist möglich ab dem 11. Lebensmonat. Mindestens zwei Impfdosen sind nötig, um einen Menschen lebenslang zu immunisieren und damit vor den Masern zu schützen. Wer als Kind nicht geimpft wurde, kann dies als Erwachsener problemlos nachholen. „Ich möchte allen Eltern und Menschen im Kreis ans Herz legen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und so ihre Kinder und sich vor den Masern ein Leben lang zu schützen!“, rät Gesundheitsdezernentin Diana Stolz.