,,Gute Arbeit gibt es nur mit starken Betriebsräten“

Viernheim (Deutscher Gewerkschaftsbund Ortsverein Viernheim) – Am 21. Mai 2021 hat der der Deutsche Bundestag das sogenannte ,,Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ beschlossen. Die DGB-Jugend Bergstraße begrüßt dies sehr. Denn was sich hinter dem langen Begriff versteckt, ist ein wichtiger Schritt in die Richtung starker Betriebsräte. Für uns ist klar, dass die, die den Laden in den Betrieben Tag für Tag am Laufen halten, auch darüber mitzuentscheiden haben, was in ihren Betrieben passiert; Und das sind die Beschäftigten. Daher braucht es starke Betriebsräte!

Das neue Gesetz soll es einfacher machen, einen Betriebsrat zu gründen, indem es beispielsweise die Wahlverfahren vereinfacht. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten werden künftig keine sogenannten Stützunterschriften für Wahlvorschläge mehr nötig sein, in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten braucht es nur noch zwei unterstützende Unterschriften.

Außerdem schützt es die Arbeitnehmer*innen, die Betriebsräte gründen wollen. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz erhalten künftig Mitarbeiter, die sich für eine Betriebsratsgründung einsetzen, einen verbesserten Kündigungsschutz. Bisher galt der Kündigungsschutz nur für die ersten drei Personen, die zu einer Betriebsratswahl einsetzen, künftig sollen es sechs Personen sein. Aber auch für Mitarbeiter, die über eine Betriebsratswahl nachdenken oder diese bereits planen, greift bereits der Kündigungsschutz.

Ein solches Gesetz war dringend von Nöten, denn nur 41 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland werden von einem Betriebsrat vertreten. In Ostdeutschland sind es sogar nur 36 Prozent. Dabei zeigt die Praxis: Überall, wo es Betriebsräte und mit ihnen betriebliche Mitbestimmung gibt, ist Arbeit sicherer und besser geschützt.

Für uns als Gewerkschaftsjugend ist besonders erfreulich, dass im neuen Gesetz das Wahlalter für die Betriebsratswahlen von 18 auf 16 Jahre hinuntergesetzt wurde. Genauso wird die Altersgrenze bei der Wahl- der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestrichen. Zukünftig kommt es nur noch auf den Status als Auszubildende*r an. Beides zusammen fördert die Teilhabe und Mitbestimmung von Auszubildenden und jungen Beschäftigten.