Kastrationspflicht von Katzen in Viernheim
Katzenschutzverordnung Stadt Viernheim: Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Viernheim (Patricia Marceca) – Leider tauchen in letzter Zeit wieder vermehrt unkastrierte und nicht gechipte Tiere in Viernheim auf. Um die Katzenpopulation im Griff zu behalten ist es jedoch extrem wichtig, dass ALLE Freigängerkatzen kastriert und gekennzeichnet sind.
Die Katzenschutzverordnung der Stadt Viernheim zur Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wurde am 14. November 2015 bekannt gemacht und trat am 15. November 2015 in Kraft. Viernheim war erst die dritte Stadt in Hessen, die eine Katzenschutzverordnung erlassen hatte.
Nach der vom Magistrat beschlossenen Katzenschutzverordnung müssen Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese vorher von einem Tierarzt kastrieren, mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen und registrieren lassen. Dies gilt für Katzen im Alter ab 5 Monaten. Der Nachweis über die Kastration und die Registrierung ist dem Ordnungsamt auf Verlangen vorzulegen. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikrochips/ der Tätowierung der Name und die Anschrift des Halters/ der Halterin in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. eingetragen werden.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Bis 1.000,- Euro Bußgeld sind bei einem Verstoß möglich. Hintergrund dieser Katzenschutzverordnung ist die Tatsache, dass die Zahl verwilderter, herrenloser Hauskatzen in der Viernheimer Gemarkung deutlich angestiegen ist. Die Verwaltung geht von 200 bis 300 verwilderten Hauskatzen aus.
Der „Tierschutzverein Viernheim und Umgebung e.V.“ beklagt, dass mit dem Anstieg der Populationsdichte auch die Infektionen und somit die Zahl erkrankter Katzen ansteigt. Trotz der Maßnahmen des Tierschutzvereins und einiger engagierter Bürgerinnen zum Schutz freilebender Katzen – insbesondere das Einfangen, die Kastration und die Versorgung erkrankter Tiere – ist der Zuwachs an Katzen angestiegen. Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen bleiben erfolglos, solange gehaltene unkastrierte Tiere die Fortpflanzungskette aufrechterhalten.
Katzen sind bereits im Alter von 4 bis 6 Monaten geschlechtsreif und können 2 Mal pro Jahr Nachwuchs bekommen, wobei pro Wurf mit bis zu 7 Welpen gerechnet werden muss. Da die freilebende Katzenpopulation auf sich alleine gestellt ist und keinerlei Gesundheitsvorsorge (z.B. Impfungen und Entwurmungen) gegeben ist, verbreiten sich Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche oder Leukose sehr schnell unter den Tieren. Zahlreiche Katzen verenden bereits als Jungtiere qualvoll, da sie entweder von Geburt an mit Krankheiten leben oder Elterntiere infiziert oder nachfolgend von Krankheiten streunender Katzen befallen werden.
Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei wildlebenden Katzen nicht auf natürliche Weise. Unkastrierte, in menschlicher Obhut gehaltene Katzen, nehmen beim Freigang unweigerlich Kontakt mit wildlebenden Katzenpopulationen auf, sodass diese kontinuierlich zur Vermehrung beitragen.
Nach Mitteilung von Erstem Stadtrat Jens Bolze ist die Stadtverwaltung seit einiger Zeit mit dem Tierschutzverein und einigen Bürgerinnen im Gespräch, um Lösungen zu suchen. „Eine wesentliche Maßnahme ist die Unterbrechung der Populationskette. Hierzu soll die Katzenschutzverordnung beitragen, und die Kastration der im Besitz stehenden Katzen, die freilaufen, verbindlich regeln.“
Rechtsgrundlage ist die Delegationsverordnung des Landes Hessen vom April 2015 in Verbindung mit den entsprechenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (§ 13 b). Hiernach ist die Ermächtigung durch Rechtsverordnung Maßnahmen zur Verminderung freilebender Katzen zu ergreifen auf die Magistrate der Städte übertragen.