Kreis Bergstraße (KB) – Die Inzidenz für den Kreis Bergstraße hat heute den Wert von 69,13 erreicht und steht damit nicht mehr weit vom Grenzwert 75, ab welchem die fünfte und höchste Stufe des hessischen Eskalationskonzepts zur Eindämmung des Corona-Virus erreicht wird.

Der Kreis Bergstraße informiert deshalb darüber, dass über die Allgemeinverfügung vom 15.10.2020, veröffentlicht am 17.10.2020, hinausgehend und in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt an den Bergsträßer Schulen auch in Klassen der Sekundarstufe I (ab Klasse 5) eine Maskenpflicht im Unterricht gelten soll. Diese Regelung gilt zunächst für die zwei Wochen nach den Herbstferien.

Im Kreis Bergstraße wird zudem nur noch kontaktloser Sport erlaubt sein, auch im Schulsport. Das Gesundheitsamt empfiehlt überdies, den Sportunterricht im Freien abzuhalten. Diese Regelung gilt zunächst bis 30.11.2020.

Hintergrund ist das aktuelle Infektionsgeschehen sowie mögliche Auswirkungen auf das weitere Infektionsgeschehen durch Reiserückkehrer mit dem Ende der Herbstferien.

Die Bürgermeister im Kreis wurden zudem durch den Landrat gebeten, in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen auf offene Betreuungskonzepte zu verzichten und die Kinder in getrennten Gruppen zu betreuen. Landrat Engelhardt ruft zudem die freien und kirchlichen Träger dazu auf, diese Empfehlung ebenfalls umzusetzen.

Landrat Christian Engelhardt und Gesundheitsdezernentin Diana Stolz zeigen sich besorgt über die aktuelle Lage.

Meldepflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland

Einreisende aus dem Ausland nach Hessen werden darauf hingewiesen, dass sie gemäß der „Fünften Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus“ unverzüglich nach ihrer Ankunft das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisen haben. Reiserückkehrer sind außerdem verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen einer Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der jeweiligen Kriterien des Robert Koch-Instituts unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren.

Für die Einwohner des Kreises Bergstraße ist das Gesundheitsamt des Kreises Bergstraße das zuständige Gesundheitsamt. Für die Meldung an das Gesundheitsamt steht ein Online-Formular zur Verfügung. Das Formular befindet sich auf der Webseite des Kreises Bergstraße unter www.kreis-bergstrasse.de/corona > Reiserückkehrer.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen zudem sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Nähere Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten des Hessischen Sozialministeriums unter:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisen