Lampertheim (Forstamt Lampertheim) – Aufgrund der trockenen und sehr warmen Witterung der letzten Wochen haben die Wasservorräte in den Waldböden und der Vegetation stark abgenommen. Deshalb hat das hessische Umweltministerium am 24. Juli 2018 die Waldbrand-Alarmstufe A für ganz Hessen ausgerufen.

Aufgrund der auch im hessischen Ried weiter angewachsenen Gefahrenlage hat das Forstamt Lampertheim über die bisherigen Vorsorgemaßnahmen hinaus die Kommunen Lampertheim und Einhausen als Betreiber der dortigen Grillhütten gebeten, diese nunmehr ebenfalls bis auf weiteres zu schließen und dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Grillhütte Bürstadt bleibt ebenfalls weiter geschlossen. Es wird jedoch zusammen mit den Kommunen eine regelmäßige Überprüfung der Gefahrenlage stattfinden, um den Schließungszeitraum der Grillhütten so kurz wie möglich zu halten. Kurzzeitige und lokal begrenzte Niederschlagsereignisse, wie vor einigen Tagen, haben dabei keine wirkliche Verbesserung der Situation gebracht.

Auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und -flächen und die Schließung von Grillhütten im vorderen Odenwald sind je nach Entwicklung der Wetterlage nicht ausgeschlossen.

Folgende Regeln sind bei der aktuellen Waldbrandgefahr unbedingt zu beachten, und dies gilt nicht nur für die besonders gefährdeten Gebiete im hessischen Ried, sondern auch für alle anderen Wälder im Forstamtsbereich, z B. den vorderen Odenwald:

  • Die Sperrung der Grillhütten und Grillplätze in den besonders gefährdeten Gebieten in Bürstadt, Einhausen und Lampertheim muss unbedingt eingehalten werden. Entsprechende Kontrollen werden durchgeführt.
  • In den noch offenen Grillhütten im vorderen Odenwald muss darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht, dass Löschwasser zum Löschen kleinerer Brandstellen bereitgehalten wird und dass das Feuer beim Verlassen der Grillhütte vollständig gelöscht wird.
  • Im und am Wald darf außerhalb der offenen Grillhütten keinesfalls Feuer in irgendeiner Form (auch kein Feuerwerk) entfacht werden.
  • Das Rauchen im Wald ist verboten. Brennende Zigarettenstummel als sehr häufige Brandursache dürfen nicht weggeworfen werden – auch nicht aus dem Autofenster.
  • Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen. Deshalb verbietet es sich, Flaschen im Wald liegenzulassen.
  • Wege zu den Wäldern, vor allem die Waldeinfahrten an öffentlichen Straßen, müssen frei bleiben– sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge. Pkws sind deshalb ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Die Fahrzeuge dürfen nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen, da sich dieser entzünden kann.
  • Wer einen Waldbrand oder Rauchentwicklung bemerkt, sollte sofort die Feuerwehr (Notruf 112) informieren. Wer dafür ein Smartphone nutzt, sollte möglichst über die App „Hilfe im Wald“ den nächstgelegenen Rettungspunkt ermitteln und diesen den Rettungskräften mitteilen, damit sie den Einsatzort noch schneller erreichen können.

Für die beschriebenen Maßnahmen bittet Werner Kluge vom Forstamt Lampertheim die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis und um die entsprechende Unterstützung bei der Waldbrandvorsorge.