Alle fünf Jahre werden neue Schöffinnen und Schöffen gewählt – 2023 ist es wieder soweit.
Foto: www.schoeffenwahl2023.de

Viernheim (Stadt Viernheim) – Im ersten Halbjahr 2023 werden wieder bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt, bei der jede Gemeinde eine Vorschlagsliste aufstellt. Aus diesem Grund werden auch in Viernheim insgesamt 16 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Bensheim und Landgericht Darmstadt ehrenamtlich als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen und so einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft leisten.

 

Voraussetzungen

Wählbar sind Bewerberinnen und Bewerber, die in Viernheim wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Außerdem müssen sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Wer sich nicht bewerben sollte

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter/-innen, Rechtsanwälte/innen, Polizeivollzugsbeamte/-innen, Bewährungshelfer/-innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener/-innen sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Welche Eigenschaften sind erforderlich

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt mit Beschluss der Vorschlagsliste dem Amtsgericht Bensheim doppelt so viele Bewerber/innen vor, wie Schöffen benötigt werden. Danach wählt der dortige Schöffenwahlausschuss im zweiten Halbjahr aus diesen Vorschlägen die Schöffen aus.

 

Interessenten bewerben sich mittels eines Formulars für das „Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen“ bzw. für das „Amt des Jugendschöffen“ bis zum 12.03.2023 beim Magistrat der Stadt Viernheim, Hauptamt, Abteilung Recht, Frau Schwarz. Das Formular gibt es an der Information im Rathaus oder auf www.viernheim.de. Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl2023.de bzw. www.schoeffenwahl.de.

 

Für Rückfragen steht Frau Schwarz telefonisch unter 06204 988-244 zur Verfügung.