Bergstraße (A.Bauer) – „Mit den deutlich gestiegenen Energiepreisen haben auch unsere Sportvereine zu kämpfen. Nach der Corona-Pandemie ist das die zweite große Belastung in kurzer Zeit. Aber auch hier hilft das Land. Nach den umfangreichen Corona-Vereinshilfen bietet die Landesregierung auch hier schnelle und unbürokratische Hilfe an, um die energiepreisbedingten Kostensteigerungen in den Griff zu bekommen“, informiert der Landtagsabgeordnete Alexander Bauer (CDU). 

Gemeinnützige Sportvereine können ab März 2023 eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten. Diese greift ab einer Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000 Euro und ist auf maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine den vorgenannten Höchstbetrag übersteigende Billigkeitsleistung gewährt werden. Der Förderzeitraum umfasst zunächst den Zeitraum vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023.

Voraussetzung für den Energiekostenzuschuss ist die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen (lsb h). Antragsberechtigt sind darüber hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein. Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen. Die allgemeinen inflationsbedingten Preissteigerungen (z.B. bei Lebensmitteln, Ausrüstungsgegenständen, etc.) können im Rahmen der Energiehilfen nicht zum Ansatz gebracht werden. Der Antrag auf Energiehilfen kann ab dem 1. März 2023 ausschließlich digital über das Online-Formular unter https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe gestellt werden.

„Das Land bleibt ein zuverlässiger Partner der ehrenamtlich Tätigen in unseren Sportvereinen“, so Bauer abschließend.