Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt und trägt die rechtliche und politische Verantwortung dafür, wie die Geschicke der Stadt gelenkt werden sollen (Bild: Haushaltplanberatung in der Stadtverordnetenversammlung am 9.12.2021 im Bürgerhaus).
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Klimaschutz, Sportentwicklungsplanung, Integration, Bürgerkommune. Auf der Agenda der Stadt Viernheim stehen noch viele weitere Themenfelder, in denen die Verwaltung nicht erst seit gestern aktiv ist und über die die Mandatsträgerinnen und -träger der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats wichtige grundlegende Entscheidungen treffen müssen. Doch manchmal fällt es schwer zu überblicken, in welchen Themenbereichen die Stadtverwaltung bereits tätig ist und welche Konzepte, Richtlinien und Beschlüsse es hierzu längst gibt. Aus diesem Grund wurde nach der diesjährigen Kommunalwahl den neuen, aber auch den bereits aktiven politisch Verantwortlichen auf Initiative von Bürgermeister Matthias Baaß und Stadtverordnetenvorsteher Norbert Schübeler das Angebot unterbreitet, sich über diverse Themen von Seiten der Verwaltung informieren zu lassen.

 

Anhand einer Liste mit über 40 verschiedenen Themenfeldern, die im Vorfeld von Mitarbeitenden erstellt wurde, hatten die Mitglieder der Viernheimer Politik die Möglichkeit, die Themen auszuwählen, für die sie sich im Besonderen interessieren. Auch eigene Vorstellungen konnten genannt werden. Das Ergebnis der Umfrage ergab folgende Schwerpunkte der Stadtverordneten und Magistratsmitglieder: Bürgerbeteiligung/Bürgerkommune, Digitalisierung, ungeschriebene Gesetze – parlamentarische Spielregeln, Formalien der parlamentarischen Arbeit, städtische Bauvorhaben, Sanierung Rathaus, Baulandentwicklung Nordweststadt II, Aktivitäten zur Stärkung der Innenstadt in Zusammenarbeit mit der City-Gemeinschaft sowie die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes.

 

Die „Top 10“ der meistgewählten Themenfelder soll nun in den kommenden Monaten auf unterschiedliche Weise und je nach Pandemie bedingten Möglichkeiten präsentiert werden. Der Startschuss fiel bereits mit der Aushändigung einer Broschüre mit Informationen zum Haushaltsplan anlässlich der Einbringung des städtischen Haushalts in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November 2021. Federführend das Projekt „Fit im Mandat“ koordinieren wird Harald Hofmann vom Amt für Kultur, Bildung und Soziales, Fachbereich

 

Bürgerengagement in Zusammenarbeit mit Simone Reiners vom parlamentarischen Büro des Haupt- und Rechtsamts.

 

 

Zur Information

Die Stadtverordnetenversammlung, der 45 Stadtverordnete angehören und die für eine Dauer einer fünfjährigen Legislaturperiode direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, ist das oberste Organ der Stadt und trägt die rechtliche und politische Verantwortung dafür, wie die Geschicke der Stadt gelenkt werden sollen. Sie trifft wichtige, grundlegende Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Verabschiedung von Satzungen und die Festlegung der der Verwaltung zur Abwicklung der laufenden Geschäfte zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes.

 

In der ersten Sitzung nach der Kommunalwahl, der sogenannten konstituierenden Sitzung (23.04.2021), wählten die Stadtverordneten aus ihrer Mitte Norbert Schübeler zum Stadtverordnetenvorsteher und somit als Vorsitzenden sowie dessen Vertreter. Erst mit dieser Wahl war das Gremium handlungsfähig.

Der Magistrat ist zuständig für die Entscheidungen der laufenden Verwaltung und besteht aus elf ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten sowie dem hauptamtlichen 1. Stadtrat und dem Bürgermeister, der zugleich auch Vorsitzender dieses Gremiums ist. Die elf ehrenamtlichen Magistratsmitglieder werden von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlzeit (fünf Jahre) gewählt. Im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Gelder sind die alltäglichen Geschäfte abzuwickeln. Hierunter fallen Personalfragen ebenso wie Grundstücksgeschäfte oder Auftragsvergaben an Firmen. Daneben werden in der Regel auch die Angelegenheiten, bei denen die Entscheidungskompetenz bei einem der Ausschüsse oder bei der Stadtverordnetenversammlung liegt, zunächst im Magistrat beraten.