Groß-Gerau (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Am Dienstag (19.03.2019) erhielt eine Groß-Gerauer Seniorin den Anruf eines angeblichen Mitarbeiters des Amtsgerichts. Der Betrüger log der Frau vor, dass sie im Rahmen einer Zwangsvollstreckung fast 6000 Euro bezahlen müsse. Nachdem der Anrufer die anfängliche Skepsis der Seniorin mit allerlei Fachbegriffen und Kenntnissen zu ihrer Identität überwunden hatte, vermittelte er seinem Opfer telefonisch noch den Kontakt zu einer vermeintlichen Mitarbeiterin der Bankaufsicht, bei der es sich um eine Komplizin des Kriminellen gehandelt haben dürfte.

Schlussendlich brachte das Duo die Seniorin dazu 3800 Euro auf ein ausländisches Konto zu überweisen, um die vorgegaukelte Zwangsvollstreckung zu vermeiden.

Die Polizei ermittelt nun wegen Trickbetrugs.

Die Ordnungshüter warnen in diesem Zusammenhang zudem eindringlich: „Gerichte informieren Sie niemals telefonisch über eine anstehende Zwangsvollstreckung und fordern Sie am Telefon auch nicht dazu auf, Beträge auf ausländische Konten zu überweisen.“ Die Polizei rät: Legen Sie bei derartigen Anrufen sofort auf und informieren Sie die Polizei!“