Viernheimerinnen und Viernheimer können Vorrecht wahrnehmen

Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Die Anmietung des Viernheimer Grillhauses für die Buchungssaison 2020 (1. März bis 30. November 2020) startet für die Viernheimer Einwohner, Vereine und ortsansässige Firmen am Montag, den 2. Dezember 2019, hierauf macht die städtische Presse- und Informationsstelle aufmerksam.

Buchungen sind an diesem Vormittag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr nur bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage des Personalausweises im Kultur- und Sportamt im Rathaus (Zimmer 18), Kettelerstr. 3, möglich. Ab 14:00 Uhr können Buchungen dann auch telefonisch vorgenommen werden.

Aufgrund einer städtischen Großveranstaltung im Familiensportpark West mit Auswirkung auf das Grillhaus ist an folgenden Terminen keine Anmietung möglich: Samstag, 05.09. und Sonntag, 06.09.2020.

Wichtiger Hinweis:

Eine Anmietung durch Viernheimer Einwohner/innen für auswärtige Mieter/innen (Privatpersonen/Vereine/Firmen) ist nicht möglich! Maßgeblich für die Anmietung sind der Wohnsitz des Veranstalters in Verbindung mit dem Veranstaltungszweck.

Alle auswärtigen Interessenten können das Viernheimer Grillhaus ab Donnerstag, den 2. Januar 2020, ab 8:30 Uhr persönlich oder telefonisch buchen. Eine Anmietung per Email ist nicht möglich. Für Rückfragen steht Diana Wäsch vom Kultur- und Sportamt unter 06204 / 988 219 zur Verfügung.