Auch in diesem Jahr zeigen Erster Stadtrat Jörg Scheidel und Gleichstellungsbeauftragte Maria Lauxen-Ulbrich (beide Mitte) wieder Flagge für sexuelle Vielfalt.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Seit 2005 wird weltweit am 17. Mai der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. -feindlichkeit (IDAHOBIT) begangen. Dieser Tag steht im Zeichen des Kampfes gegen Diskriminierung und Bedrohung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, insbesondere wenn sie nicht dem traditionellen heteronormativen System entsprechen. Die Wahl dieses Datums erinnert an den 17. Mai 1990, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität nicht mehr als Krankheit zu klassifizieren und sie aus dem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Erst 2018 wurde auch Transsexualität von dieser Liste entfernt.

 

Das städtische Gleichstellungsbüro möchte in Viernheim auch dieses Jahr „Flagge zeigen“ für sexuelle Vielfalt. Daher wird die Regenbogenfahne am Tag vor dem IDAHOBIT vor dem Alten Rathaus am 16. Mai um 17:30 Uhr von der Gleichstellungsbeauftragten Maria Lauxen-Ulbrich und dem Ersten Stadtrat Jörg Scheidel gehisst. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

 

Im Anschluss laden das Lernmobil, das Gleichstellungsbüro und das Museum zur Veranstaltung „Ich bin en Vernema Monn“ um 18 Uhr auf den Apostelplatz ein. Ergänzend zum Pendant der „Vernema Fraa“ im März dieses Jahres heißt es jetzt „Männer erzählen – Geschichten, die bewegen und verbinden.“

 

Beleidigungen und Gewalt gegen LSBTIQ gehören zum Alltag

Tagtäglich werden in Deutschland Menschen angepöbelt, bedroht und angegriffen, weil die Täter ihren Hass auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ) in Gewalt ausleben, weiß der Lesben- und Schwulenverband (LSVD). Im Jahr 2022 wurden laut Bundesinnenministerium 1.005 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Orientierung polizeilich erfasst. Diese umfassen 227 Gewaltdelikte, 341 Beleidigungen und 147 Volksverhetzungen. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich viel höher.

 

Nach Aussage des Medienunternehmens „Deutsche Welle“ (DW) gehen Verbände wie der Lesben- und Schwulenverband und auch die Polizei von bis zu 90 Prozent Dunkelziffer aus.

 

In Berlin ereignen sich viele der berichteten Fälle, da in der Stadt seit einigen Jahren mutmaßliche homophobe oder transfeindliche Hintergründe von Straftaten ausdrücklich in den Polizeiberichten genannt werden. Der LSVD fordert die Einsetzung einer unabhängigen Kommission durch die Bundesregierung, um eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von LSBTIQ-Feindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität zu erarbeiten und Handlungsempfehlungen vorzulegen.

 

Doch es gibt auch positive Nachrichten

In diesem Jahr wird am 23. Mai 75 Jahre Grundgesetz gefeiert. Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Unantastbarkeit der menschlichen Würde festsetzt, bildet das Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Gesetzliche Entwicklungen wie das am 12. April verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) tragen dazu bei, diese Grundwerte auch für queere Menschen Wirklichkeit werden zu lassen.

 

Das SBGG, das am 1. November 2024 größtenteils in Kraft treten soll, ermöglicht trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen eine erleichterte Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens. Dieser Fortschritt bedeutet eine Stärkung der Selbstbestimmung und Gleichstellung queerer Personen in Deutschland. Zukünftig entfällt die Notwendigkeit eines gerichtlichen Verfahrens oder eines psychiatrischen Gutachtens zur Geschlechts- und Namensänderung. Diese bevorstehende Inkraftsetzung des SBGG ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Gesellschaft, die die Vielfalt aller Menschen wertschätzt und respektiert.