Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Bis in den März oder April hinein musste die Stadt Viernheim in den letzten Jahren auf die Genehmigung ihres Haushaltsplanes durch die Aufsichtsbehörde warten. In diesem Jahr ist der Genehmigungsbescheid bereits jetzt im Rathaus eingetroffen. Bürgermeister Matthias Baaß: „Die Zuständigkeit ist mit der Entlassung aus dem „Schutzschirm“ vom Regierungspräsidium Darmstadt wieder zum Landrat des Kreise Bergstraße zurückgekehrt, das ist ein Grund für die frühe Entscheidung. Wir konnten aber auch den Vorteil nutzen, dass wir nach dem Beschluss durch die Stadtverordneten-Versammlung am 10. Dezember 2020 alle Unterlagen früh einreichen konnten. Damit lagen wir auf dem Stapel ganz oben, da andere Städte erst jetzt zum Haushalt beschließen.“

Mit genehmigt sind auch die Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe der Stadt Viernheim, das „Forum der Senioren“ und der Stadtbetrieb.

Die Genehmigungsbehörde stellt fest, dass der Haushalt für das Jahr 2021 trotz der zu erwartenden Einbußen bei den Einnahmen aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie einen leichten Überschuss ausweist. Bürgermeister und Kämmereiamt hatten bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für 2021 vorsorglich im Umfang von 2,5 Millionen Euro geringere Steuereinnahmen im Vergleich zu den Planzahlen im Jahr 2020 berücksichtigt.

Mit der Genehmigung sind haushaltsrechtlich zahlreiche Investitionsmaßnahmen der Stadt Viernheim haushaltsrechtlich freigegeben. Dazu zählen die Erschließungsarbeiten im zusätzlichen Wohngebiet Bannholzgraben II, die Arbeiten zum Bau eines Verkehrskreisels im Bereich der bisherigen Wiesenwegbrücken, die Umbauarbeiten im Tivoli-Park und auch neue Vorhaben im Bereich des Familiensportparks West (Erweiterung Bikepark und Zuschuss an die Sportgemeinschaft für einen „Winterrasen“).

Für die Zeit nach dem Jahr 2021 stellt die Kommunalaufsicht mit Blick auf möglicherweise nötige Kreditfinanzierungen fest, dass dann das Risiko bestehe, dass die Erwirtschaftung der Tilgungsleistungen nicht gewährleistet sein könnte. Der Haushaltsausgleich müsse immer sichergestellt sein.