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Fürth (ots/Polizeipräsidium Südhessen) – Zum zweiten Mal innerhalb von 24 Stunden wurde gegen einen 32-Jähriger nach einer Verkehrskontrolle am Samstagabend (09.05.2020) Strafanzeige erstattet. Gegen 18.30 Uhr stoppten Zivilfahnder den Mann aus Fürth mit seinem Roller auf der Bundesstraße 460. Bei der anschließenden Kontrolle konnte er jedoch keine gültige Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Auf den Umstand angesprochen, dass er einen Führerschein benötigt, gab er an, dass dieser am Vorabend sichergestellt wurde. Ermittlungen bestätigten diese Aussage, nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss in Rimbach hatten Polizeibeamte der Polizeistation Heppenheim diese in amtliche Verwahrung genommen. Nach bisherigen Erkenntnissen war er auf einen andren Verkehrsteilnehmer aufgefahren.

Ein Alkoholtest ergab anschließend einen Wert von 1,18 Promille, was zur Beschlagnahme des Führerscheins führte. In einem weiteren Verfahren muss sich der Gestoppte jetzt ebenfalls strafrechtlich verantworten. Dem 32-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt und Strafanzeige gegen ihn erstattet.