Neckargemünd (ots/Polizeipräsidium Mannheim) – Am Mittwoch, 19. 12. 2018 gegen 10.20 Uhr betrat ein Mann das Ärztehaus in der Bahnhofstraße. Der Mann ging in eine Arztpraxis und nicht wie zuerst gemeldete in mehrere Praxen. Er trug offenbar einen Koppelgürtel, in der augenscheinlich eine Schusswaffe steckte. Aufgrund dessen wurde die Polizei verständigt.

Ob der unklaren Lage wurde der Bereich um das Ärztehaus abgesperrt, der Straßen- und Fußgängerverkehr umgeleitet. Beamten der Kriminalpolizei gelang es den Mann in der Praxis anzusprechen und in Gewahrsam zu nehmen.

Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben, dass der Mann sich, entgegen ersten Meldungen, nicht in einem geistig verwirrten Zustand befand, keine Hinweise auf eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorlagen.

Der Mann war ferner im Besitz eines sogenannten kleinen Waffenscheins und war zum Tragen, bzw. Führen der Schreckschusswaffen berechtigt, die er nach derzeitigem Stand der Ermittlungen auch berechtigt besaß.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen konnte er die Polizeidienststelle verlassen. Die Schreckschusswaffen wurden bei freiwilliger Herausgabe polizeirechtlich beschlagnahmt. Eine Prüfung der waffenrechtlichen Geeignetheit des Mannes bei der Waffenbehörde wurde angeregt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.