Die Wirtschaftsförderung Viernheim macht auf finanzielle Hilfen für Ausbildungsbetriebe aufmerksam.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Finanzielle Hilfen des Bundes für Ausbildungsbetriebe stehen ab sofort zur Verfügung! Details zur Antragsstellung sind rechtzeitig zum diesjährigen Ausbildungsbeginn veröffentlicht worden. Ergänzt werden die Bundesprogramme durch Förderungen des Landes Hessen. Darauf macht die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim aufmerksam und möchte damit Unternehmen, die ausbilden und nach Orientierung suchen, Hilfestellungen geben.

Das Bundesprogramm mit dem Namen „Ausbildungsplätze sichern“ dient der Unterstützung von Ausbildungsbetrieben und ausbildenden Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialberufe. Dafür stellt die Bundesregierung bis zu 500 Millionen Euro für verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Das soll dem Fachkräftenachwuchs die Fortführung einer geregelten Ausbildung sichern. Das Bundesprogramm besteht aus fünf sogenannten Förderlinien. Die Förderlinie 1 hat das Thema Ausbildungsprämie bei Erhalt des Ausbildungsniveaus zum Schwerpunkt. Die Förderlinie 2 beinhaltet die Ausbildungsprämie bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus. Die Förderlinie 3 beschäftigt sich mit der Förderung bei Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung. Die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung findet man in Förderlinie 4. In der Förderlinie 5 geht es um die Übernahmeprämie.

Für die Förderung des Bundes kommen alle kleinen und mittleren Unternehmen in Betracht, die Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen anbieten oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Es wird nur eine der fünf Förderlinien pro Ausbildung gezahlt, d. h., das Unternehmen entscheidet selbst, welche Förderung am besten auf die gegenwärtige Situation passt. Anträge auf Förderung der Förderlinien 1, 2, 3 und 5 können bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Seit 3. August können Antrags- und Bestätigungsformulare auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden. Konkrete Umsetzungspläne für Förderlinie 4 werden von der Allianz für Aus- und Weiterbildung (Gremium aus Vertretern der Bundesregierung, den Ländern, den Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit u. a.) noch erörtert.

Auch das Land Hessen möchte das Ausbildungsangebot während der Corona-Krise aufrechterhalten und möglichst vielen jungen Menschen den Beginn einer Ausbildung ermöglichen. Neben den bereits beschriebenen Bundesprogrammen zur Unterstützung von Ausbildungsbetrieben, möchte Hessen Landesprogramme in erheblichem Umfang ausweiten und damit Ausbildungsbetriebe zusätzlich unterstützen. Im Gegensatz zu den Bundesprogrammen sind die hessischen Förderprogramme auf eine längere Förderperiode ausgelegt. Diese haben die Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler*innen, Ausbildungsplatzförderung für Abbrecher*innen, Altbewerber*innen und Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf und einen Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte zum Inhalt. Zusätzlich gibt es noch das Förderprogramm „Gut ausbilden“ und das hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen Schwerbehinderter.

Die Anträge sind beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen. Dort erhält man weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sowie zur Höhe des Zuschusses. Das Förderprogramm „Gut ausbilden“ ist bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) zu beantragen. Dort erhält man auch weitere Informationen zum Förderprodukt. Das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen kann auf der Internetseite des Integrationsamtes des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen beantragt werden. Weitere Informationen sind dort auch hinterlegt.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Programmen des Bundes und des Landes für die gleichen Zwecke ist nicht möglich. Zudem sind Praktika von einer Förderung ausgeschlossen.

Einen Gesamtüberblick über alle Förderungen im Bereich der Berufsausbildung sowie Voraussetzungen, Zielgruppen und Antragsvoraussetzungen sind auf der Seite der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar (www.darmstadt.ihk.de) zusammengefasst und unter der Nummer 4831214 zu finden. Zusätzlich gibt es auf der Seite einen FAQ-Bereich, der bei Unklarheiten Antworten bereithält.