Onlinezugangsgesetz fordert die Städte bei der Verwaltungsdigitalisierung heraus

Zahlreiche Online-Dienste hält die Stadtverwaltung bereits seit vielen Jahren für die Bürgerinnen und Bürger bereit. Als OZG-Modellkommune werden nun weitere digitale Prozesse erarbeitet. Das Bild zeigt (v. l.) Bürgermeister Matthias Baaß mit dem Förderbescheid des Innenministeriums und Abteilungsleiter Philipp Haas vom Hauptamt, Abteilung Organisation, Einkauf, EDV mit den erfolgreichen Antragsunterlagen.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – „Ich freue mich sehr, dass Ihre Bewerbung erfolgreich war und die Umsetzung Ihres Konzeptes eine Förderung erhalten wird – herzlichen Glückwunsch!“ – so die aktuelle Mitteilung von Hessens Innenminister Peter Beuth an den Bürgermeister der Stadt Viernheim Matthias Baaß. Worum geht es? Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verlangt von allen staatlichen und kommunalen Institutionen, ihre Dienstleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Das ist in Deutschland eine Mammutaufgabe, denn dies muss für weit über 500 Einzelangelegenheiten organisiert werden. Baaß: „Sinn macht das nur, wenn dahinter auch insgesamt digitale Prozesse stehen, allein ein Formular im Internet zum Herunterladen anzubieten und dann die Daten per Hand zu übertragen, hilft nicht weiter.

Zu lösen ist diese Herausforderung nur in Zusammenarbeit aller Städte in Hessen gemeinsam mit dem Land. Baaß: „In Rathäusern ist die Vielfalt der Aufgaben immens, das ist ein großer Unterschied zu Fachbehörden. Das Rathaus kümmert sich um Geburten, um Steuerbescheide, um Mietverträge und Personalausweise. In Fachbehörden ist die Ausrichtung wesentlich enger.“

Um dieser Vielfalt „Herr zu werden“, haben sich auf Landesebene die Verbände der Städte und Gemeinden und das Land Hessen zusammengetan. Es gilt das Prinzip „einer für alle“: Der digitale Prozess zum Abschluss eines Mietvertrages für das Bürgerhaus in Viernheim soll so ausgearbeitet sein, dass dieser auch zum Beispiel in Gelnhausen oder Kassel nutzbar ist, damit nicht jede Stadt Hunderte von Angelegenheiten komplett selbst betrachten muss. Die Modellkommunen für das Onlinezugangsgesetz sollen als Vorreiter und Vordenker nach diesem Prinzip („einer für alle“) geeignete Konzeptionen, Online-Assistenten, Schnittstellen oder digitale Prozesse entwickeln und erproben.

Als für die Bewerbung federführende Stadt hat sich Viernheim mit der Metropolregion Rhein-Neckar, dem Landkreis Bergstraße und der Stadt Bensheim zusammengetan.

Baaß: „Es war mir ein besonderes Anliegen die Metropolregion mit im Boot zu haben, denn eine bundesländerübergreifende Herangehensweise ist in Viernheim besonders wichtig.“ Im Fachbereich Digitalisierung und E-Government der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH hat Baaß die geeigneten Partner gefunden, die ihr gesamtes Fachwissen in die Antragstellung einbrachten.

Eines der Vorhaben aus der umfangreichen Bewerbung der vier Partner wird noch im Januar 2021 seinen Start als Genossenschaft erleben, die Stadt Viernheim ist Mitgründer. Mit einem „KommunalCampus“ soll eine digitale Plattform für die Weiterbildung von Mitarbeitenden in den Städten, Gemeinden und Landkreisen aufgebaut werden. Zu den potenziellen Anbietern solcher Weiterbildungsbausteine gehören vor allem Hochschulen und Universitäten, deren Angebot soll für den Weiterbildungsbedarf der kommunalen Ebene nutzbar gemacht werden. Matthias Baaß: „Wir müssen die Qualifikation der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt fördern, digitale Kompetenzen müssen erworben werden, um auf den weiteren Wandel vorbereitet zu sein und ihn positiv zu nutzen.“

Weitere Themenfelder, mit denen sich die vier Partner beschäftigen wollen, sind die digitalen Planungs- und Genehmigungsprozesse beim Bauen und in der Bauleitplanung sowie im öffentlichen Straßenraum. Auch die Bedeutung des Ehrenamtes für das Leben in einer Stadt soll bei einer Betrachtung der „digitalen Stadtgesellschaft“ seinen Stellenwert haben.

Die finanzielle Förderung des Landes für die Modellkommunen soll zur Beschleunigung der Umsetzung des OZG in den Landkreisen, Städten und Gemeinden beitragen. Der Förderbetrag liegt bei 130.000 €.

Zur Unterstützung der hessischen Kommunen werden zudem vom Land für die Kommunen kostenfreie Beratungsleistungen angeboten. Auch davon macht die Stadt Viernheim gerade Gebrauch. Gemeinsam mit einem Berater entwickelt das Hauptamt, Abt. Organisation, Einkauf, EDV das Handlungskonzept und den Projektplan Digitalisierung weiter. Außerdem wird gemeinsam mit dem Kultur- und Sportamt, Abteilung Sport, Freizeit und Städtepartnerschaften eine Detailanalyse des Aufgabenfeldes im Sinne der Digitalisierung durchgeführt.

Baaß: „Bei alldem ist für mich die Nutzerorientierung entscheidend. Alles macht nur dann einen Sinn, wenn am Ende eine Entlastung in den Behörden selbst, bei den Bürgern und in der Wirtschaft ankommt. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, es müssen dadurch neue, bessere Dienstleistungen entstehen, die uns helfen, die Herausforderungen, vor denen wir als Gesellschaft stehen, besser zu bewältigen.“