Berlin (Dr.M. Meister) – Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig und deshalb nichtig erklärt. Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz für eine solche Regelung, so das Gericht.
Der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) begrüßt die Entscheidung aus Karlsruhe. Gemeinsam mit 203 Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Meister im Mai 2020 die abstrakte Normenkontrolle gegen den Berliner Mietendeckel zum Bundesverfassungsgericht auf den Weg gebracht.
„Als Union stehen wir für starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Mit der Normenkontrolle wollten wir aber ein Stoppzeichen setzen, dass wir den Übergriff in unsere Kompetenz als Bundesgesetzgeber durch den rot-rot-grünen Senat in Berlin nicht hinnehmen“, so Dr. Meister.