Alexander Schwarz (rechts) und Simon Klug von der städtischen Wirtschaftsförderung weisen auf Überbrückungskredite im Rahmen des Hilfsprogramms „Hessen-Mikroliquidität“ für Unternehmen in der Krise hin.
Foto: Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Seit Anfang April 2020 gibt es das Hilfsprogramm „Hessen-Mikroliquidität“, welches vom hessischen Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem hessischen Finanzministerium sowie der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) auf die Beine gestellt wurde. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Viernheim möchte Unternehmen auf das ergänzende Darlehen hinweisen und wichtige Eckpunkte des Darlehens nennen. Alexander Schwarz, Wirtschaftsförderer der Stadt Viernheim sagt: „Das Direktdarlehen ist unbürokratisch und schnell, um Unternehmen in der Krise kurzfristig liquide Mittel bereitstellen zu können.“ Simon Klug, Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung fügt hinzu: „Es ist eine gute Ergänzung zu den anderen Hilfsangeboten, die das Land Hessen und der Bund aktuell anbieten.“

Das Förderprogramm „Hessen Mikroliquidität“ ist der Überbrückungskredit für natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, kleine Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund der Corona-Pandemie in ernsthafte Schwierigkeiten geraten sind. Das Darlehen dient dazu, zusätzlichen Bedarf an finanziellen Mitteln, der ausschließlich durch die Pandemie entstanden ist, zu decken und den Zeitraum bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit zu überbrücken. Zudem sollen damit alle Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Tätigkeit gefördert werden. Es sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich, es fallen auch keine Gebühren oder Kosten an.

Wie viel Geld kann ausgezahlt werden? Da sich das Darlehen am individuellen Liquiditätsbedarf des Antragsstellers für 6 Monate ab dem 13. März 2020 orientiert, gibt es keine festen Darlehenssummen. Es stehen Darlehenssummen in Höhe von 3.000 € bis 35.000 € zur Verfügung. Die Laufzeit des Darlehens erstreckt sich über 7 Jahre, wovon die ersten 2 Jahre tilgungsfrei sind. Der Zinssatz für die gesamten 7 Jahre beträgt 0,75 % p. a. und ist fest. Die Tilgung des Darlehens erfolgt monatlich ab dem dritten Jahr. Das Programm ist bis zum 31.12.2020 befristet, der letzte Antrag wird am 15.12.2020 entgegengenommen. Die WI-Bank kann auf eine Rückzahlung von Teilbeträgen verzichten, sofern Steuerbescheide für das Jahr 2020 Geschäftsunterbrechungen anzeigen, die sich durch die Corona-Pandemie ergeben haben.

Der Antrag auf Gewährung des Darlehens Hessen-Mikroliquidität wird bei der WI-Bank eingereicht. Zudem erfolgt eine Zusammenarbeit mit sog. Kooperationspartnern vor Ort. Mit diesen Regionalpartnern soll eine Beratung vor Antragsstellung stattfinden, um die Tragfähigkeit des Gewerbes/des Freiberuflers auszuloten. Um Geld zu erhalten, muss ein tragfähiges Geschäftsmodell vor der Corona-Krise vorgelegen haben.

Jens-Uwe Lalk vom Geschäftsbereich Unternehmen und Standort der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar sagt: „Seit Start des Programms haben wir als Kooperationspartner aktuell mehr als 600 Anträge von Gewerbetreibenden unseres IHK- Bezirks vorgeprüft und an die WI- Bank zur finalen Entscheidung weitergeleitet. Die Tendenz ist steigend. Als regionaler Kooperationspartner sind wir für die Betriebe sehr gut erreichbar, stehen bei Fragen im Vorfeld und bei der Antragstellung zur Verfügung und sind im engen Austausch. Die Mehrheit der antragstellenden Betriebe nutzt dies intensiv, was sich auf die Qualität der Anträge positiv auswirkt und damit zu kurzen Bearbeitungszeiten insgesamt führt.“

Marco Kreuzer, Projektleiter Gründungsoffensive Bergstraße-Odenwald und Gründerberater der Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH, eines weiteren Kooperationspartners des Direktdarlehens für den Kreis Bergstraße, äußerte sich ebenfalls positiv über das schnell gestartete Förderprodukt: „Die Wirtschaftsregion Bergstraße ist eine wirtschaftlich starke Region mit einer Vielzahl an erfolgreichen Unternehmen, trotzdem war die kurzfristige Einrichtung dieses Förderprodukts der WI Bank sehr wichtig. Bisher wurde hier ein Fördervolumen von mehr als 1,5 Mio. € von uns begleitet, zahlreiche Unternehmen und Soloselbständige haben sich bei uns gemeldet und wurden bei der Antragstellung begleitet.“

Wichtiger Hinweis: Das Antragsverfahren bei der WI-Bank läuft komplett online ab. Antragsstellende sollten zuerst das Merkblatt „Mein Weg zum Darlehen Hessen-Mikroliquidität“ durchlesen und gemäß den Angaben die Antragsunterlagen zusammenstellen. Somit kann einem Abbruch des laufenden Antragsprozesses im Onlineportal vorgebeugt werden. Am Ende des Merkblattes befindet sich ein Link, der zur Antragsstellung führt.

Weitere Infos zum Darlehen „Hessen Mikroliquidität“ sowie zum Merkblatt und zum Antrag sind auf der Seite www.wibank.de einzusehen.

https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikrodarlehen/hessen-mikrodarlehen-306916

Kooperationspartner im Kreis Bergstraße:

IHK Darmstadt Rhein Main Neckar: Herr Jens-Uwe Lalk, 06151 871 1158,

Herr Clemens Schäfer 06151 871 1213, foerderantrag@darmstadt.ihk.de

Handwerkskammer Frankfurt Rhein Main: Herr Olaf Kittel, 069 97172 234,

Herr Adrian Burghardt 069 97172 147, mikroliquiditaet@hwk-rhein-main.de

Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH

Herr Marco Kreuzer, 06252 68929 75, marco.kreuzer@wr-bergstrasse.de