Südhessen (DGB) – . „Von 60 Prozent des letzten Nettolohns können die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Miete und ihre Lebenshaltung nicht finanzieren“, betont der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Südhessen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern deshalb sehr deutliche Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld. „Wir erwarten, dass die Krisenlasten fair verteilt werden. Wenn die Bundesregierung die Unternehmen in der Corona-Krise mit Hunderten von Milliarden unterstützt, muss auch ein entsprechender Schutzschirm für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgespannt werden“, betonen DGB Regionsgeschäftsführer Jürgen Planert und DGB Regionssekretär Horst Raupp. „Die Politik muss den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über die Durststrecke der Coronakrise hinweghelfen, deren Dauer noch nicht absehbar ist. Auch dafür zahlen über 40 Millionen Beschäftigte jeden Monat Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Diese Mittel müssen jetzt zurückfließen“. Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens führe dazu, dass Beschäftigte mit niedrigem Einkommen direkt in Hartz IV laden. „Das kann von der Politik nicht gewollt sein“.

Der DGB Südhessen macht deutlich: „Wir wollen, dass das Kurzarbeitergeld sehr deutlich erhöht wird. Arbeitgeber, die von der staatlichen Förderung profitieren, sollen verpflichtet werden, das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent zu erhöhen. Nur wenn ein Betrieb das Kurzarbeitergeld erhöht, soll er auch von Sozialbeiträgen entlastet werden“. Der DGB Südhessen fordert außerdem, dass sichergestellt wird, dass die Kurzarbeitsgeldregelung auch für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter gilt. Zudem müsse die Regierung dafür sorgen, dass niemand in der Krise seine Wohnung verliert. „Das Zuhause muss sicher sein, auch wenn Menschen aufgrund von Einkommenseinbußen ihre Miete vorübergehend nicht mehr zahlen können oder ihren Immobilienkredit nicht mehr bedienen können. Zwangsräumungen sind ebenso auszusetzen wie Strom-, Gas- und Wassersperren“.

Nils Burkhoff, Vorsitzender DGB Viernheim ergänzt: „Überbrückungshilfen und Notkredite fließen den Unternehmen zu, ohne Bedingungen, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. 100 Prozent für Betriebe und nur 60 Prozent für die Beschäftigten – so etwas kann nicht gerecht sein.“