Bergstrasse (DGB) – . „Schlechte Bezahlung, längere Arbeitszeiten, weniger Urlaub: Beschäftigte, die in einem Betrieb arbeiten, in dem kein Tarifvertrag gilt, sind klar benachteiligt“. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) im Kreis Bergstraße hin. „Wer in der Gewerkschaft ist, hat nicht nur beim Lohn, sondern auch bei Urlaub und Arbeitszeit die deutlich besseren Karten“, machen DGB-Kreisvorsitzender Sven Wingerter (Wald-Michelbach) und DGB-Regionssekretär Horst Raupp (Darmstadt) deutlich. „Auch das Weihnachtsgeld bringt nicht der Weihnachtsmann. Die Jahressonderzahlung ist gewerkschaftlich erkämpft. Wer das Weihnachtsgeld auf seinem Wunschzettel hat und nur auf den Weihnachtsmann vertraut, geht meist leer aus“. Tarifverträge mildern zudem die Folgen der Corona-Krise ab: „Firmen, in denen ein Tarifvertrag gilt, stocken weit häufiger das staatliche Kurzarbeitergeld auf“. Auch für die Fachkräftesicherung sind Tarifverträge von großer Bedeutung: „Nur durch faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen können die Betriebe das Fachpersonal halten, das auch nach der Krise dringend gebraucht wird“.

DGB-Regionssekretär Horst Raupp und DGB-Kreisvorsitzender Sven Wingerter betonen: „Tarif geht nur aktiv. Gute Löhne fallen nicht vom Himmel. Nur mitgliederstarke Gewerkschaften können gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen durchsetzen. Deshalb ist es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren“. Im Kreis Bergstraße haben die acht DGB-Gewerkschaften 21.700 Mitglieder. Der DGB sieht aber auch die Politik gefordert, gegen die sinkende Tarifbindung vorzugehen und sich für eine höhere Tarifbindung einzusetzen: „Unternehmen, die im Arbeitgeberverband sind, müssen verpflichtet werden, sich an Tarifabschlüsse zu halten. Auch muss es einfacher werden, Tarifverträge für ganze Branchen verpflichtend zu machen“. Zudem will der DGB die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Wirtschaftsförderung an die Tariftreue koppeln: „Unternehmen, die durch Lohndumping, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Steuerflucht auffallen, sind von der Vergabe öffentlicher Aufträge und von Leistungen der Wirtschaftsförderung auszuschließen“.