S:\5\554\Lackner\Eigene Dokumente\Intern\Vorlagevermerk SÜPRO 06 10 2009.doc – Ziel: weniger Versuche

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Darmstadt (RP) –  Beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt haben sich am vergangenen Donnerstag die beiden Tierschutzkommissionen nach Ablauf des bisherigen Berufungszeitraums neu konstituiert. Diese unterstützen die Landesbehörde nun in den kommenden drei Jahren bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen in Südhessen. Ein Teil der Kommissionsmitglieder wurde wieder aufgrund von Vorschlägen von Tierschutzorganisationen berufen.

Regierungsvizepräsident Dr. Alexander Böhmer dankte allen Kommissionsmitgliedern für ihren „wichtigen ehrenamtlichen Einsatz“ für den Tierschutz in der Wissenschaft und händigte ihnen ihre Berufungsurkunden aus. Außerdem wurden sie durch die beim RP angesiedelte Geschäftsstelle beider Kommissionen auf Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Im Anschluss hielten die Kommissionen eine gemeinsame konstituierende Sitzung ab, in welcher sie sich eine Geschäftsordnung gaben und aus den Reihen ihrer Mitglieder jeweils einen Vorsitzenden und zwei Stellvertretungen wählten. Danach fand bereits die erste reguläre Kommissionssitzung statt.

Der Großteil der ernannten Personen arbeitet schon seit vielen Jahren in einer Tierversuchskommission mit; insgesamt neun Personen wurden von Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid zum ersten Mal in eine der beiden Kommissionen berufen. Nach dem Tierschutzgesetz ist Aufgabe beider Kommissionen, das RP bei allen Entscheidungen über die Genehmigung von Tierversuchen zu unterstützen und zu beraten. Die Kommissionsmitglieder bekommen zu diesem Zweck die bei der Behörde neu eingereichten Tierversuchsanträge zugänglich gemacht und treffen sich zu deren Beratung alle vier Wochen im Wechsel im RP, sodass dort alle zwei Wochen eine Kommissionssitzung stattfindet.

In den Sitzungen werden alle Versuchsvorhaben gemeinsam erörtert, bevor über diese abgestimmt wird. Die Kommissionen nehmen jeweils dazu Stellung, ob das Versuchsvorhaben nach dem Stand der Wissenschaft unerlässlich ist, ob sich der verfolgte Zweck auch durch andere Methoden oder Verfahren erreichen lässt und ob das Versuchsvorhaben ethisch vertretbar erscheint. Ebenso wird geprüft, ob nicht auch andere Tierarten für das Versuchsvorhaben eingesetzt werden können, ob die Beantwortung der Fragestellung mit einer geringeren Anzahl Tieren möglich ist oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden können, um die Belastung für Tiere so gering als möglich zu halten.

„Durch ihre sachverständigen Stellungnahmen leisten die Kommissionen einen wichtigen Beitrag dazu, die Anzahl der Tierversuche in Südhessen so gering wie möglich zu halten“, so Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid. Ziel sei es, gemäß dem ‚3R Prinzip‘ Tierversuche zu vermeiden (Replacement), die Zahl der benötigten Tiere zu verringern (Reduction) und die Belastung für die Tiere auf ein unerlässliches Maß zu beschränken (Refinement).