Weitere Videobotschaft informiert Bürgerinnen und Bürger und ruft zur Kontaktreduzierung auf

Bürgermeister Matthias Baaß beantwortet Bürgerinnen und Bürgern am Samstag per Video-Meeting oder telefonisch Fragen zur aktuellen Corona-Situation.
Foto:Stadt Viernheim

Viernheim (Stadt Viernheim) – Mit Blick auf die auch in Viernheim gestiegenen Infektionszahlen bietet Bürgermeister Matthias Baaß am Samstag, den 24. Oktober 2020 zwei Möglichkeiten an, um bei Bedarf Fragen an ihn zu richten:

Von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr steht Herr Baaß für Telefonanfragen unter der Nummer 06204 – 988 248 zur Verfügung.

Bereits zuvor ab 14.00 Uhr gibt es die Möglichkeit, an einem Video-Meeting teilzunehmen, dort selbst Fragen zu stellen, aber auch die Fragen und Antworten weiterer Teilnehmer zu hören.

Die Einwahldaten für das Video-Meeting, an dem man per Computer, Tablet oder Smartphone teilnehmen kann, sind: https://global.gotomeeting.com/join/667146621, (Zugangscode: 667-146-621).

Das Installieren der App von GoToMeeting erfolgt über: https://global.gotomeeting.com/install/667146621

Bürgermeister informiert in einer weiteren Videobotschaft:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nahezu täglich stehe ich in Kontakt mit den Verantwortlichen an der Spitze des Landkreises zur Situation Corona. Meine Kernfrage: Was können wir noch tun?

Und vorangeschickt die Frage:

Kann denn das Gesundheitsamt weitere Informationen zur Infektionslage geben?

Dort liegen die Informationen vor, wer sich infiziert hat, dort wird die Kontaktnachverfolgung mühsam betrieben.

Die wiederkehrende Antwort gegenwärtig ist, in Viernheim ist es so wie im ganzen Kreis:

Es gibt keine besonderen Herde der Infizierung, keine Hot-Spots, denen man jetzt in besonderer Form begegnen könnte, es ist ein vielfältiges Infektionsgeschehen, anders als im Sommer, als wir die damals höhere und sich zunächst auf Viernheim konzentrierende Zahl von Infektionen an einer privaten Feier von jungen Leuten festmachen konnten.

Daraus ergibt sich dann auch, dass der Landkreis weder für Viernheim noch für andere Städte gegenwärtig besondere Maßnahmen vorsieht, die über die erlassenen Verfügungen hinausgehen.

Für uns gilt das, was für alle gilt: Private Zusammenkünfte und private Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen sind auf maximal 5 Personen oder auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes beschränkt.

Im öffentlichen Raum (im Freien) dürfen sich höchstens 5 Personen zusammen aufhalten. Mehr dürfen es nur sein, wenn diese Personen alle zusammen in einem Haushalt leben (oder aufgeteilt in zwei Haushalten).

Gaststätten, Cafés, Imbisse, Döner-Lokale, Pizzerien, Eisdielen, Kneipen und Restaurants sind von 23 Uhr bis 6 Uhr geschlossen.

Kein Alkoholverkauf von 23 Uhr bis morgens 6 Uhr in ganz Viernheim. Dies gilt auch für Supermärkte und Tankstellen.

Für Zusammenkünfte und Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl auf 100 begrenzt. Mund-Nasen-Schutz muss von Allen getragen werden – auch beim Sitzen.

Gottesdienste, Trauerfeiern und Bestattungen: Dort ist Mund-Nasen-Schutz -auch am Sitzplatz- zu tragen.

Sport darf in Gruppen nur kontaktlos ausgeübt werden (mit Ausnahme des Wettkampfsports).

Beschränkende Reglungen zum Infektionsschutz können in Hessen nur vom Land Hessen und ergänzend von den Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte erlassen werden.

Die Stadt wird weitere einzelne Veranstaltungen absagen. Dies betrifft aktuell den Vereinsfrühschoppen (digitale Variante vorgesehen) und die Gedenkveranstaltung zur Reichspogromnacht (Video zur Erinnerungskultur ist bereits in Vorbereitung).

 

Für weitere Fragen:

Angebot Telefon und Video-Meeting

Telefon 06204 / 988-248 ab 15.30 Uhr bis 17 Uhr

Online bereits zwischen 14 und 15.30 Uhr, Daten auf www.viernheim.de

 

Aufruf: Kontakte reduzieren!