Mannheim (Universitätsklinikum Mannheim) – Nach dem bundesweit deutlichen Rückgang der Neuerkrankungen kehren Theresienkrankenhaus und St. Hedwig-Klinik, Diakonissenkrankenhaus und Universitätsklinikum Mannheim schrittweise in einen neuen Regelbetrieb zurück, bei dem COVID-Patienten von allen anderen Patienten weiter strikt getrennt bleiben. Die drei Krankenhäuser setzen die aktuell vom Land gestatteten Lockerungen bei den Besuchsregeln einheitlich um. Die Mannheimer Kliniken und das Gesundheitsamt stehen dabei in kontinuierlichem Austausch zu allen das neuartige Coronavirus betreffenden Fragen der medizinischen Versorgung im stationären Bereich und in Notfällen. Um einzelne Infektionen mit SARS-CoV-2 früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung in Mannheim einzudämmen, arbeiten der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt und die Kliniken eng zusammen, alle Maßnahmen finden in gemeinsamer Absprache unter Koordination des Gesundheitsamts statt.

Rückblick: Von den 90 stationär behandelten COVID-Patienten in Mannheim mussten bisher 31 intensivmedizinisch betreut und 27 beatmet werden. 15 Patienten waren während ihres Klinikaufenthalts auf eine Dialyse angewiesen, acht Patienten benötigten sogar zeit-weise eine Lungenersatzbehandlung (die sogenannte Extrakorporale Membranoxygenierung – ECMO), die am Universitätsklinikum vorgehalten wird. Um die erwartete große Anzahl an COVID-19-Patienten gut versorgen zu können, hatten die drei Mannheimer Krankenhäuser nach der Aufforderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Behandlung nicht-zeitkritischer Erkrankungen zurückgefahren. So wurden ab Mitte März 2020 ganze Stationen sowie komplette Intensivstationen für die Versorgung von COVID-19-Patienten bereitgehalten. Das Universitätsklinikum hat darüber hinaus Labor-Testkapazitäten für das neuartige Coronavirus aufgebaut und einen leicht erreichbaren Coronavirus-Diagnosestützpunkt in seinem Campus-Park errichtet. Zukunft mit dem neuartigen Coronavirus Die drei Mannheimer Akutkrankenhäuser haben nach der Freigabe durch Bundesgesundheitsminister Spahn Ende April damit begonnen, ihr Diagnose- und Behandlungsspektrum wieder annähernd im gewohnten Umfang anzubieten. Gleichzeitig bleiben am Universitätsklinikum und am Theresien-krankenhaus insgesamt 14 Intensivbetten reserviert, weitere 66 Betten auf Normalstation werden im Diakonissenkrankenhaus, Theresienkrankenhaus und Universitätsklinikum für COVID-19-Patienten freigehalten. Dabei stellen technische und organisatorische Maßnahmen weiter sicher, dass diese Patienten strikt von den übrigen Patienten der drei Häuser getrennt bleiben. Insbesondere werden alle planbaren Patienten vor ihrer Aufnahme auf das neuartige Coronavirus getestet. Für ein eventuelles Wiederaufflammen der Pandemie haben die Mannheimer Krankenhäuser Stufenpläne erarbeitet, um die jeweils benötigte Kapazität an Normal- und Intensivbetten flexibel bereitstellen zu können. Das Universitätsklinikum wird auch weiterhin im Auftrag der Staatskanzlei Baden-Württemberg die Belegung aller Intensivbetten in Mannheim koordinieren.

Nachdem bereits die Mitarbeiter aller Mannheimer Altenpflegeheime von mobilen Teams des Universitätsklinikums auf SARS-CoV-2 getestet wurden, beginnt die UMM nun schrittweise damit, auch die Mitarbeiter von Behindertenheimen sowie die Bewohner aller Mannheimer Heime zu testen. Außerdem sollen – wie seit kurzem vom Robert-Koch Institut empfohlen – künftig auch die Mitarbeiter in Krankenhäusern regelmäßig und ohne Anlass auf das neuartige Coronavirus gescreent werden. Neue einheitliche Besuchsregelungen Diakonissenkrankenhaus, Theresienkrankenhaus und St. Hedwig-Klinik sowie das Universitätsklinikum Mannheim haben die neuen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg für Patientenbesuche einheitlich umgesetzt: So kann jeder Patient, der voraussichtlich mindestens fünf Tage im Krankenhaus verbringen muss, jeden Tag zwischen 16 und 19 Uhr einen einstündigen Besuch empfangen. Dabei soll möglichst immer der gleiche Besucher kommen. Jeder Besucher muss – wie vom Land vorgeschrieben – vor dem Betreten des Klinikgeländes eine Besucherselbstauskunft zu SARS-CoV-2 und eine Verpflichtungserklärung ausfüllen. Darin werden Symptome abgefragt, die auf eine Infektion hindeuten und Informationen zum hygienisch korrekten Verhalten beim Besuch gegeben. Auch eine Kontaktadresse oder Telefonnummer muss angegeben werden. Diese einfachen Regelungen sollen eine gute Balance zwischen den auch medizinisch oft positiven Wirkungen von Besuchen und dem gleichzeitig notwendigen Schutz von Mitpatienten und Mitarbeitern erzielen.